Energie-Vorschriften: Luzern tritt Vereinbarung bei
Der Kanton Luzern tritt der interkantonalen Vereinbarung über die private Kontrolle im Energiebereich bei. Das soll den Vollzug sichern und die Gemeinden entlasten.
Quelle: Pascale Boschung
Neubau eines Einfamilienhauses: Der Kanton Luzern tritt einer interkantonalen Vereinbarung bei, welche die Einhaltung der Energie-Vorschriften unabhängig überwacht.
Den Anfang machten die Kantone Zürich und St. Gallen: Sie waren 2006 die Gründungsmitglieder der Interkantonalen Vereinbarung über die private Kontrolle im Energiebereich (IKE). Ziel des Abkommens war und ist es, die Einhaltung der Energie-Vorschriften bei Bauten durch qualifizierte, private Fachpersonen sicherzustellen.
Diese Fachpersonen bestätigen die Konformität von Bauprojekten mit Energie-Anforderungen, sowohl bei der Projektierung als auch der Ausführung. Die Vereinbarung regelt sowohl die Befugniserteilung, die Anforderungen an die Prüfenden und die Zusammenarbeit zwischen Kantonen, Gemeinden und den Privaten Kontrollorgan. Kontrolliert wird etwa, ob Projekte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und gemäss den bewilligten Plänen umgesetzt werden.
Luzern als siebter Kanton dabei
Nach der Gründung der Vereinbarung traten auch die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Graubünden und Schwyz bei. Nun hat sich auch der Kanton Luzern zum Beitritt entschlossen. Der Regierungsrat will damit einen «rechtsgleichen und effizienten Vollzug» des Energierechts sicherstellen, so die Staatskanzlei. Gleichzeitig sollen die Gemeinden von «fachlich anspruchsvollen» und zeitintensiven Kontrollaufgaben entlastet werden.
Luzern kann als Neumitglied auf ein System zurückgreifen, das bereits seit einigen Jahren in mehreren Kantonen umgesetzt ist, und damit auf bestehende Strukturen, erprobte Prozesse und fachliche Expertise. Die Verantwortung der Gemeinden bleibt bestehen, während die Ausführung «effizienter und fachlich robuster» gestaltet werden soll. (SDA/bk)