08:02 BAUBRANCHE

CO2-Gesetz: Investitionen in Heizung und Dämmung freuen die Branche

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Die Totalrevision des CO2-Gesetzes behandelt zahlreiche Punkte, die die Baubranche direkt betreffen: Vorschriften für das Gebäudeprogramm, sinkende Grenzwerte für fossile Heizungen und erhöhte Ansprüche an Dämmung, aber auch CO2-Grenzwerte für Nutzfahrzeuge. Die wichtigsten Änderungen.

Für den Fall, dass die CO2-Emissionen bei Gebäuden nicht genügend sinken, hat der Bundesrat in der Vorlage zum totalrevidierten CO2-Gesetz Grenzwerte vorgeschlagen. Der Investitionsbedarf in moderne Heizungen wird in jedem Fall steigen.

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Für den Fall, dass die CO2-Emissionen bei Gebäuden nicht genügend sinken, hat der Bundesrat in der Vorlage zum totalrevidierten CO2-Gesetz Grenzwerte vorgeschlagen. Der Investitionsbedarf in moderne Heizungen wird in jedem Fall steigen.

Jetzt gilt es ernst: Die Totalrevision des CO2-Gesetzes kommt in der Herbstsession Ende September in den Ständerat. Das Gesetz für die Zeit nach 2020 soll helfen, die Klimaerwärmung einzudämmen. Es ist ein weiterer Schritt in die Richtung des erklärten Ziels, dass die Schweiz ab 2050 klimaneutral wirtschaften will. Dieses ehrgeizige Ziel erfordert schmerzhafte Massnahmen.

Basis für die Berechnungen ist das Jahr 1990. Damals hat die Schweiz 53,7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente freigesetzt. Bis 2030 soll dieser Wert auf die Hälfte reduziert werden, ab 2050 eine runde «Null» beim CO2-Austoss erreicht werden.

«Diese Null ist der Ankerpunkt für die langfristige Klimastrategie, die die Schweiz bis Ende 2020 beim UNO-Klimasekretariat einreichen muss», erläutert Marc Chardonnens, Direktor des Bundesamts für Umwelt (Bafu). «Er ist nach heutigem Wissensstand nur zu erreichen, wenn wir negative Emissionstechnologien einsetzen, die erst in der Entwicklungsphase sind, etwa die unterirdische Speicherung von CO2.»

Gebäude-Emissionen bis 2026/27 halbieren

Viele der vorgesehenen Massnahmen werden auch den Bausektor betreffen. Die CO2-Emissionen aus Gebäuden sollen bis 2026/27 gegenüber dem Referenzjahr 1990 um die Hälfte sinken. Wird dieses Ziel nicht erreicht, sollen Grenzwerte eingeführt werden.

Chardonnens präzisiert: «Die Mehrheit der vorberatenden Kommission des Ständerats ist für die Einführung eines Grenzwerts von 20 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter für bestehende Bauten ab 2023 und die Verschärfung um fünf Kilogramm alle fünf Jahre. Das bedeutet auch, dass eine Heizung mit fossilen Brennstoffen nicht mehr genehmigungsfähig ist, wenn das Haus nicht ausreichend isoliert ist.»

Ein Verbot fossiler Heizungen sei politisch nicht durchsetzbar. Daher habe der Bundesrat in der Vorlage zum totalrevidierten CO2-Gesetz für den Fall, dass die CO2-Emissionen bei Gebäuden nicht genügend sinken, folgende Grenzwerte vorgeschlagen. Für Wohn- und Dienstleistungsbauten sollten diese sechs Kilogramm CO2 pro Quadratmeter betragen, für Gewerbebauten vier, für Neubauten ohnehin null Kilogramm.

Chardonnens weiter: «Diese Grenzwerte empfand die Kommission als zu streng, eine Minderheit schlägt daher einen einheitlichen Grenzwert für Wohn- und Gewerbebauten vor, der höher sein wird als der vom Bundesrat vorgeschlagene. Eine Minderheit will einen Ausstoss von zwölf Kilogramm CO2 pro Quadratmeter für Wohn- und Dienstleistungsbauten erlauben, dafür den von Neubauten auf null setzen.»

Abgabesatz auf Öl und Gas von bis zu 210 Franken

Die CO2-Abgabe auf Brennstoffe, die seit 2008 erhoben wird, ist als Lenkungsabgabe konzipiert und verteuert den Einsatz fossiler Brennstoffe wie Erdöl und -gas. Die Einnahmen aus der Abgabe werden an die Bevölkerung und die Unternehmen zurückverteilt. Andrea Burkhardt, Chefin der Abteilung Klima am Bafu, erläutert: «Die CO2-Abgabe hat sich als Instrument der Klimapolitik bewährt.

Mit der Revision des CO2-Gesetzes soll der Höchstsatz der Abgabe, die heute bei 96 Franken liegt, von 120 auf 210 Franken pro Tonne CO2 angehoben werden.» Damit sollen Eigentümer und Mieter von fossil beheizten, schlecht isolierten Gebäuden sowie Unternehmen, die viel fossile Energie zur Erzeugung von Raum- und Prozesswärme nutzen, zu Investitionen in emissionsarme Heizsysteme und Energieeffizienz bewegt werden.

Marc Chardonnens, Direktor des Bundesamts für Umwelt (Bafu).

Quelle: Heike Grasser/Ex-Press/Bafu

Marc Chardonnens, Direktor des Bundesamts für Umwelt (Bafu).

Erwartet wird, dass diese Massnahme bei einem Maximalsatz von 210 Franken pro Tonne CO2 einen Rückgang des CO2-Ausstosses um 1,3 Millionen Tonnen bis 2030 bringt. Davon eine Million Tonnen im Gebäudesektor, der verbleibende Rest im Industriesektor. Unternehmen sollen sich von der Abgabe befreien lassen können, sofern sie sich gegenüber dem Bund zu einer Verringerung ihrer Emissionen verpflichten.

Grosse Treibhausgasemittenten, die nicht am Emissionshandelssystem teilnehmen, können sich wie bis anhin von der CO2-Abgabe befreien lassen. Sofern sie im Gegenzug eine Verminderungsverpflichtung gegenüber dem Bund eingehen. Diese schafft für die Unternehmen keine Zusatzkosten, da nur wirtschaftliche Massnahmen umgesetzt werden müssen.

Gebäudeprogramm wird überarbeitet

Das Gebäudeprogramm wird ebenfalls überarbeitet. Es fördert die energetische Sanierung sowie Investitionen in erneuerbare Energien, Abwärmenutzung und Verbesserung der Gebäudetechnik. Die verfügbaren Mittel wurden 2018 nochmals aufgestockt und die direkte Nutzung der Geothermie in den Katalog aufgenommen.

Mit der Gesetzesrevision soll die Laufzeit des Programms bis Ende 2025 befristet und der Förderschwerpunkt auf die Sanierung der Gebäudehülle gelegt werden. Ab 2029 soll der Bundesrat subsidiäre CO2-Grenzwerte festlegen dürfen, falls die Emissionen des Gebäudesektors nicht wie erwünscht sinken.

Die Kommission des Ständerats spricht sich allerdings gegen eine Befristung aus und will zudem die Förderzwecke des Programms mit dessen Überführung in den neu zu schaffenden Klimafonds ausweiten. Dieser Klimafonds soll Mittel zur langfristigen Verminderung der CO2-Emissionen von Gebäuden und zur Senkung des Stromverbrauchs im Winter zur Verfügung stellen.

Etwa 60 Millionen Franken aus dem Fonds stellt der Bund zudem für Geothermie-Projekte, kantonale, kommunale und überkommunale räumliche Energieplanung sowie für ortsgebundene erneuerbare Energiequellen zur Verfügung, beispielsweise auch den Ersatz fossiler Heizungen und ortsfester elektrischer Heizungen durch Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien.

Plakatsäulenaktion auf dem Postplatz in Dresden, die zu erhöhten Investitionen in die Dämmung motivieren sollte.

Quelle: MINTiKi, pixabay, Public Domain-ähnlich

Plakatsäulenaktion auf dem Postplatz in Dresden, die zu erhöhten Investitionen in die Dämmung motivieren sollte.

Neue Emissionsvorschriften

Wenn das Gebäudeprogramm 2025 ausläuft, soll die finanzielle Förderung CO2-armer Gebäude durch Emissionsvorschriften abgelöst werden. Grundlage bildet das Ziel der Kantone, die CO2-Emissionen der Gebäude bis 2050 um 80 Prozent zu senken. Daraus wird für die Periode 2026 bis 2027 ein Zwischenziel abgeleitet. Sollte es nicht erreicht werden, können frühestens ab 2029 landesweit einheitliche Grenzwerte in Kraft treten.

Bei bestehenden Gebäuden würden die Grenzwerte erst zum Tragen kommen, sobald Heizungsanlagen ersetzt werden. Neubauten dürften bei einer Verfehlung des Ziels ab 2029 grundsätzlich kein CO2 durch Verbrauch von fossilen Brennstoffen mehr ausstossen.

Auch Fahrzeuge betroffen

Auch der Fuhrpark wird von der Revision des Gesetzes betroffen sein. Bereits seit 2012 senkt die Schweiz im Gleichschritt mit der EU die CO2-Emissionen von Personenwagen. Ab 2020 sind auch leichte Nutzfahrzeuge wie Lieferwagen und leichte Sattelschlepper betroffen. Werden die Vorgaben überschritten, müssen Importeure Sanktionen bezahlen.

Bisher hatten die Sanktionszahlungen kaum Einfluss auf Angebot und Preise. Dies soll sich mit den verschärften Zielwerten ändern. Die angepeilten Werte für die Periode 2021 bis 2024 sind 95 Gramm pro Kilometer für Personenwagen und 147 Gramm für leichte Nutzfahrzeuge. Danach werden die Durchschnittswerte für neue Fahrzeuge weiter gesenkt.

In Anlehnung an die EU will die Kommission des Ständerats zusätzlich auch für schwere Nutzfahrzeuge CO2-Zielwerte einführen. Burkhardt erläutert: «Fahrzeuge über 3,5 Tonnen waren bisher bekanntlich wegen der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe ausgenommen. Das soll fallen.

Zwischen 2025 und 2029 sollen sie, genau wie Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge, ihren CO2-Ausstoss gegenüber 2021 um 15 Prozent senken. Ab 2030 soll der Zielwert für schwere Nutzfahrzeuge um 30 Prozent gegenüber 2021 gesenkt werden, für leichte Nutzfahrzeuge um 31 und für Personenwagen um 37,5 Prozent.»

Wenn alles nach Plan geht, kann das Gesetz am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Marc Chardonnens meint abschliessend: «Wir können uns nicht auf unseren Lorbeeren ausruhen. Die Klimaerwärmung können wir nur zusammen mit der internationalen Gemeinschaft eindämmen. Eine solche Herausforderung kann nur im globalen Rahmen angepackt werden.»

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