Braucht es bald keine Bewilligungen mehr für Split-Klimaanlagen?
Künftig sollen Klimaanlagen mit einem Innen- und einem Aussenelement - oder vielmehr Split-Klimaanlagen - schweizweit ohne Bewilligung eingebaut werden dürfen. Das fordert eine knappe Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission. Sie will auch mehr Kühlleistung zulassen.
Quelle: Bild erstellt mit KI / mai
Geht es nach der Nationalratskommission soll künftig im Sommer zumindest drinnen mehr Kühlung möglich sein - und eine Bewilligung für Split-Klimaanlagen nicht mehr nötig.
Hinter der parlamentarischen Initiative steht der Aargauer SVP-Nationalrat Thomas Burgherr. Die Schweizer Wirtschaft leide unter ungekühlten Räumen, begründete er seine im Hitzesommer dieses Jahres eingereichte Initiative. Strom sei dank Photovoltaik genügend vorhanden, um die Anlagen zu betreiben. Laut Burgherr gelten moderne Klimaanlagen nicht mehr per se als umweltschädigend: Es gebe unproblematische Kältemittel. Weil der fixe Einbau von Klimaanlagen oft kaum möglich sei, würden sich viele mobile und ohne Bewilligung erhältliche Geräte anschaffen. Diese seien ineffizient.
Zulässige Leistung von 12 Watt pro Quadratmeter aufheben
Ausserdem will Burgherr mehr Leistung erlauben für Klimaanlagen. Die zulässige Leistung von 12 Watt je Quadratmeter gekühlte Raumfläche soll aufgehoben werden. Ausnahmen soll der Bundesrat in einer Verordnung festlegen können. - Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) unterstützt Burgherrs Anliegen mit zwölf zu zehn Stimmen und drei Enthaltungen. Dies teilten die Parlamentsdienste gestern Dienstag mit.
Die Mehrheit argumentierte, dass Split-Klimaanlagen eine bessere Leistung als mobile Anlagen aufweisen: Zwar könnte die Lärmbelastung in der Nachbarschaft steigen, wenn immer mehr solcher Geräte verwendet werden. Die geltenden Lärmvorschriften müssten deshalb beibehalten werden, meinst die Mehrheit. Und Strom brauchten Klimaanlagen hauptsächlich dann, wenn viel mit Sonnenenergie produzierter Strom vorhanden sei.
Eine Minderheit ist gegen die Initiative. Sie ist der Ansicht, dass die Kantone für die Regelung der Klimaanlagen zuständig bleiben sollten. Diese arbeiteten bereits an Lösungen. Als nächstes äussert sich die zuständige Kommission des Ständerates zur Initiative von Burgherr. Stimmt auch sie zu, kann die Urek-N einen Gesetzesvorschlag ausarbeiten.(sda/mai)