Abschaffung Eigenmietwert: Bündner Gemeinden sollen Zweitliegenschaftssteuer erheben können
Die Bündner Regierung will es Gemeinden ermöglichen, eine zusätzliche Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzte Zweitliegenschaften zu erheben. Dies, damit sie die an der nationalen Abstimmung von Ende September beschlossene Abschaffung des Eigenmietwerts kompensieren können.
Dazu will Regierung auf Kantonsebene die gesetzliche Grundlage schaffen, wie sie am Dienstag in einer Mitteilung schrieb. Die Regierung geht davon aus, dass die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung bei Zweitliegenschaften zu geschätzten Mindereinnahmen von jährlich 40 Millionen Franken im Kanton führt. Davon entgehen laut Communiqué 30 Millionen Franken den Gemeinden.
Auch die Kirchen sind betroffen, sie sollen daher ebenfalls eine entsprechende Steuer erheben dürfen. Mit dem Ende des Eigenmietwerts entgehen der evangelisch-reformierten Landeskirche schätzungsweise 500'000 Franken, den evangelischen Kirchgemeinden 1,7 Millionen Franken und den katholischen 1,8 Millionen Franken.
Sollten die Gemeinden
dereinst eine zusätzliche Liegenschaftssteuer einführen, legen sie deren
Höhe in ihrem Steuergesetz selbst fest. Die Regierung rechnet damit,
dass diese Möglichkeit frühestens ab Anfang 2028 besteht. Unter anderem
muss die kantonale Steuerverwaltung die Gesetzesbestimmungen noch
ausarbeiten und der Grosse Rat darüber beraten. (sda/mgt/mai)