Bundesgericht: Gebiet Fraubrunnenmoos steht definitiv unter Naturschutz
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Gemeinde Fraubrunnen sowie mehrerer Flurgenossenschaften und Vereine gegen die Unterschutzstellung des Fraubrunnenmooses abgewiesen. Im Gebiet brütet die zweitgrösste Kiebitzkolonie der Schweiz. Die Vögel sind stark gefährdet.
Quelle: Hauke Roy, Eigenes Werk, wikimedia CC BY-SA 4.0 DEED
Kiebitz.
Die Beschwerdeführer rügten unter anderem, dass durch die Massnahmen im Zusammenhang mit dem Schutz des rund fünf Hektaren grosses Gebietes die Eigentumsgarantie verletzt werde. Das Bundesgericht erachtet diesen Eingriff in einem am Montag publizierten Urteil als zulässig und verhältnismässig. Auch sei die dafür notwendige gesetzliche Grundlage vorhanden.
Beim Fraubrunnenmoos handle es sich um ein zentrales Gebiet für den Kiebitzschutz. Die Vögel stehen auf der Roten Liste. Es handelt sich um Bodenbrüter, die sehr empfindlich auf äussere Störungen wie Fussgänger reagieren. Aus diesem Grund erachtet das Bundesgericht das Betretungsverbot und weitere Nutzungsbeschränkungen für das Gebiet für angebracht.
Effektiver Schutz
Das Argument der Beschwerdeführer, die Kiebitzkolonie habe sich auch bisher gut entwickelt, weshalb weitere Massnahmen nicht notwendig seien, lässt das höchste Schweizer Gericht nicht gelten. Es verweist dabei auf eine beim Bundesamt für Umwelt eingeholte Stellungnahme. Gemäss dieser ermöglicht der Umfang der Fläche den effektiven Schutz der Vögel.
Das Fraubrunnenmoos liegt in einer landwirtschaftlich intensiv genutzten Ebene zwischen Fraubrunnen und Schalunen im Kanton Bern. Es beherbergt nicht nur den Kiebitz. Die Gegend ist auch Heimat für zahlreiche weitere Tier- und Pflanzenarten und zeichnet sich durch eine hohe Biodiversität aus. (sda)
(Urteil 1C_263/2024 vom 11.9.2025)