08:26 MEINUNG

Siedlungsentwicklung: Bautätigkeit in Vitznau eingeschränkt

Geschrieben von: Stefan Gyr (stg)

Die Regierung des Kantons Luzern stellt für Bautätigkeiten in der Gemeinde Vitznau vorsorglich spezielle Regeln auf. Sie hat dazu eine kantonale Planungszone erlassen, weil die aktuelle Bau- und Zonenordnung (BZO) nach einer Abstimmung nicht mehr gesetzeskonform ist.

Geschrieben von

Ehemaliger Redaktor Baublatt

Stefan Gyr war von April 2015 bis April 2022 als Redaktor für das Baublatt tätig. Seine Spezialgebiete waren politische, rechtliche und gesellschaftliche Fragen sowie Themen der Raumentwicklung.

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