Vertragsrecht: Darlehensverträge unmissverständlich formulieren
Darlehensverträge unmissverständlich formulieren Ein Vertrag entsteht nach dem Obligationenrecht (OR) durch übereinstimmende gegenseitige, ausdrückliche oder stillschweigende Willensäusserung der Parteien. In der Divergenz von Wille und Willenserklärung liegt häufig die Ursache von Rechtsstreitigkeiten.