Haftpflichtrecht: Wenn der Arbeitgeber zur Kasse gebeten wird
Wenn der Arbeitgeber zur Kasse gebeten wird Nach der Rechtssprechung wird ein absichtlich oder grob fahrlässig verursachter Unfall eines Arbeitnehmers nicht unbedingt seinem direkten Vorgesetzten, sondern, wenn der Arbeitgeber eine juristische Person ist, eventuell einem Organ derselben zugeschrieben.