Generalversammlung II: Formvorschriften gelten auch für Kleinfirmen
Formvorschriften gelten auch für Kleinfirmen Wer eine Aktiengesellschaft (AG) als Rechtsform für seine Firma gewählt hat, kommt nicht darum herum, die im Gesetz und den Statuten festgelegten Bestimmungen einzuhalten. Bei einem kleinen Aktionärskreis sind aber auch Vereinfachungen möglich.