Generalversammlung I: Nur Mehrheiten können statutarische Hürden nehmen
Nur Mehrheiten können statutarische Hürden nehmen Im Zusammenhang mit vom Verwaltungsrat vorgeschlagenen Kapitalerhöhungen, der Übertragung von Namenaktien, der Festlegung von Bonuszahlungen und Abgangsentschädigungen könnten die Aktionäre über die Generalversammlung – theoretisch – mehr Einfluss ausüben.