Baurecht: Der Mehrkostenzuschlag in den «Kaufverträgen»
Der Mehrkostenzuschlag in den «Kaufverträgen» Änderungswünsche werden beim Bau von Wohneigentum meist bereitwillig berücksichtigt, wenn dies ohne Bauverzögerung möglich ist. Allerdings wird in der Regel ein Architektenhonorar von 13 bis 20 Prozent dazugeschlagen, was oft nicht korrekt ist.