11:42 KOMMUNAL

Thurgau ist der erste Kanton mit fixierter Waldgrenze

Teaserbild-Quelle: Bild: zvg

Der Wald ist in der Schweiz streng geschützt. In diesem Zusammenhang gab es lange Zeit schweizweit die sogenannte «dynamische Waldgrenze»: Dehnte sich die Waldfläche aus und haben die neuen Bäume ein Alter von 15 Jahren erreicht, war das Entfernen dieser Bäume nicht mehr erlaubt. Die Waldgrenze verschob sich und es entstand neuer, geschützter Wald.

Angrenzend an Bauzonen hat man aber bereits seit 1991 eine fixierte Abgrenzung zwischen Wald und Bauzone definiert, um die Rechtssicherheit im Zusammenhang mit den Baulandgrundstücken zu gewährleisten. Immer mehr zeichnete sich ab, dass im Thurgau auch ausserhalb der Bauzone eine statische, fixierte Waldgrenze viele Vorteile hätte. Als im Jahr 2013 die eidgenössische Waldgesetzgebung geändert wurde, womit neu auch eine statische Waldgrenze möglich war, beschlossen das zuständige Departement und die betroffenen Ämter, im ganzen Kanton Thurgau eine statische Waldgrenze einzuführen.

Der dazu nötige Richtplaneintrag und die Anpassung im Thurgauer Waldgesetz waren unbestritten. Die Einführung der statischen Waldgrenze wurde dann mit der bereits geplanten periodischen Nachführung der amtlichen Vermessung kombiniert. Gemäss Ruedi Lengweiler vom Forstamt konnten so zahlreiche Synergien genutzt und der Aufwand sowie die Kosten des Projektes minimiert werden.

Für die Einführung der statischen Waldgrenze mussten die bestehenden Waldgrenzen digital überprüft und bedarfsweise im Feld neu eingemessen werden. Anschliessend wurden die gesamten Waldgrenzen gemeindeweise öffentlich aufgelegt, zudem sind sämtliche Grundeigentümer schriftlich über ihre exakten Parzellengrössen informiert worden. Nun steht dieses grosse Projekt mit der Bearbeitung der letzten Einsprachen kurz vor dem Abschluss. Der Thurgau hat damit als erster Kanton flächendeckend die Waldgrenze definiert und statisch fixiert.

Viele Vorteile, ein Nachteil

Ein grosser Vorteil der statischen Waldgrenze gegenüber der dynamischen, sich verändernden Waldgrenze sei die erhöhte Rechtssicherheit, wie Kantonsforstingenieur Daniel Böhi betont. Grundbucheinträge respektive Güterzettel hatten bislang betreffend Wald keine Gültigkeit. Der Wald konnte sich vergrössern und die jeweils herrschenden, tatsächlichen Verhältnisse waren massgebend und mussten regelmässig festgestellt werden. Dies bedeutete einerseits jeweils einen grossen administrativen Aufwand, andererseits verstanden dies die Grundeigentümer oft nicht, da sie von den Angaben in Kaufverträgen oder im Grundbuch ausgingen.

Mit der Einführung der statischen Waldgrenze konnte diese Unklarheit gemäss Mitteilung des Kantons Thurgau beseitigt werden, denn nach Abschluss des Projektes entspricht der tatsächliche Wald auch dem Eintrag im Grundbuch und in den Plangrundlagen.

Neben der verbesserten Rechtssicherheit wird sich künftig auch der Vollzug einfacher bewerkstelligen lassen, da auf eine klar definierte und öffentlich aufgelegte Waldgrenze verwiesen werden kann, sind die Thurgauer Behörden überzeugt. Der Wald sei damit noch besser geschützt, da die Waldfläche klar definiert ist und nicht unbemerkt verkleinert werden kann.

Neu bestehe auch kein Druck mehr, Waldränder laufend zurückzuschneiden, da ein Flächenverlust beispielsweise bei angrenzenden direktzahlungsberechtigten Landwirtschaftsflächen auch bei Waldausdehnung nicht mehr möglich ist. Dadurch sei die statische Waldgrenze insbesondere auch für die Landwirtschaft ein Gewinn, wie Thomas Fröhlich vom Landwirtschaftsamt erklärt. Ein Nachteil ist, dass künftig die sichtbare Waldgrenze nicht mehr zwingend mit der rechtlichen Waldgrenze auf den Plangrundlagen übereinstimmen muss, grosse Abweichungen sind aber auch in Zukunft nicht zu erwarten. (mgt/aes)

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