14:56 KOMMUNAL

Littering kostet im Kanton Zug ab Oktober 100 Franken

Teaserbild-Quelle: Bild: Zvg

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Am 1. Oktober tritt das kantonale Übertretungsstrafgesetz (ÜStG) in Zug in Kraft. Damit wird ein Ordnungsbussen-Verfahren für Übertretungen eingeführt. Ordnungsbussen verursachen erheblich geringeren Aufwand als Anzeigen, teilt der Regierungsrat mit. Zudem wird Littering neu mit 100 Franken gebüsst. Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug hat heute zusammen mit der Stadt Zug über die Umsetzung informiert. Gleichzeitig wurde eine Präventionskampagne gegen Littering vorgestellt und lanciert. Somit setzt Zug sowohl auf Prävention, als auch auf Repression. Busse und Präventionskampagne sind Teil eines Konzepts, das die Sicherheitsdirektion gemeinsam mit dem Zuger Abfallverband Zeba, der Stadt Zug und den Zuger Gemeinden entworfen hat.

Die Präventionskampagne unter dem Motto «Zug blibt suuber» soll zum einen über die neue Littering-Busse informieren, zum anderen aber auch für das Problem sensibilisieren. Sie appelliert an den Gemeinschaftssinn der Zuger: Jeder soll mithelfen, dass Abfälle korrekt entsorgt werden, wie der Kanton mitteilt.

Die auffälligen Plakaten, die sowohl zum Schmunzeln als auch zum Nachdenken anregen sollen, zeigen leere Dosen, zerknüllte Packungen oder im Wasser treibende Flaschen mit schwarz-gelben Sprechblasen. «He, lass uns nicht liegen! Das kostet CHF 100.-», heisst es da beispielsweise. Ausserdem bedanken sich die Abfallkübel im Kanton mit Aufklebern für das korrekte Entsorgen.

Bussen auch durch Wildhüter und Förster

Ordnungsbussen gibt es jedoch nicht nur für Littering. Insgesamt listet das neue ÜStG 56 Tatbestände auf. Dazu gehört auch das Verrichten der Notdurft im öffentlichen Raum, die Störung des Dienstes von Ordnungshütern aber auch Fischen und Jagen ohne Bewilligung oder die Missachtung des Rauchverbots. Die Bussenhöhe reicht von 100 bis 300 Franken.

Mit den neuen Bussenzetteln ausgerüstet sind die Patrouillen der Zuger Polizei, Sicherheitsassistenten im Auftrag der Gemeinden aber auch Förster, Wildhüter sowie Jagd- und Fischereiaufseher. Sie können fehlbare Personen an Ort und Stell büssen. Ordnungsbussen verursachen erheblich weniger Aufwand als Anzeigen. (sda/mgt/aes)

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