14:02 KOMMUNAL

Horgen springt in die KEV-Lücke

Teaserbild-Quelle: Bild: www.horgen.ch

Die Gemeinde Horgen setzt einen neuen Anreiz, den Anteil erneuerbarer Energien auf Gemeindegebiet zu erhöhen. Sie übernimmt die Zahlungen der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) für Privatinvestoren, die auf dem Gemeindegebiet erneuerbare Stromproduktionsanlagen mit einer Leistung von mindestens 10 kW betreiben. Dies berichtet die «Zürichsee-Zeitung».

Die Beitragszahlungen sind auf höchstens 10 000 Franken pro Anlage und Jahr limitiert und werden maximal für fünf Jahre ausbezahlt, oder bis der Bund seine KEV-Warteliste abgebaut hat. Kleinere Anlagen fördert Horgen mit einem einmaligen Investitionsbeitrag. Die Gelder werden aus dem Förderprogramm «Energieeffizientes Bauen» genommen.


Potenzial für Photovoltaik

Mit dem Reglement «KEV-Überbrückung», das per 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt wurde, übernimmt Horgen schweizweit eine Vorreiterrolle. Marco Gradenecker, Leiter Gesundheits-, Energie- und Umweltamt, sagt: «Die Potenziale für erneuerbare Energien sind vorhanden. Die Investoren solcher Anlagen sind aber zurückhaltend, solange sie keine KEV-Zusage des Bundes erhalten und die Anlagen vorläufig noch nicht kostendeckend betrieben werden können.»

Rund 15 Photovoltaikanlagen sind bis jetzt in Horgen realisiert. Grosses Potenzial wird derzeit vor allem in der Photovoltaik gesehen. Ob und wie viele Privatinvestoren nun ein Gesuch einreichen werden, darüber will Gradenecker nicht spekulieren. Gemeinderat Hans-Peter Brunner (FDP), Vorsitzender Energieausschuss, würde sich aber gerne positiv überraschen lassen. «Sollten dermassen viele Gesuche eingehen, dass der Souverän einen Nachtragskredit für das Förderprogramm bewilligen müsste, wäre das ja eine schöne Entwicklung», meint Brunner.

Die KEV-Überbrückung ist eine von 45 Massnahmen des Masterplans Energie 2013 bis 2016, mit welchem der Horgner Gemeinderat das Energiestadt-Goldlabel ansteuert. (aes)

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