18:01 KOMMUNAL

Evolutionäre und disruptive Trends stellen Verwaltungsaufgaben in Frage

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E-Government kommt nur langsam vorwärts, obwohl sich die Technologie schnell entwickelt. Das führt dazu, dass die Forderungen nach Abschaffung grosser Bereiche hoheitlichen Handelns immer lauter werden. Vieles an staatlicher Verwaltung, was bislang selbstverständlich schien, könnte bald Geschichte sein.

Zwei iPhones verbinden sich mit einem Händedruck

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Radikal disruptiv: Mit der Blockchain-Technologie werden zentrale Register überflüssig. Die Daten fliessen direkt und sicher von Nutzer zu Nutzer.

Die aktuellen Entwicklungen der Verwaltungsinformatik sind sehr vielfältig. Es gibt evolutionäre Entwicklungen, die fortführen, was das letzte halbe Jahrhundert prägte, und dabei oft sehr langsam vorwärtskommen. Es gibt zweitens konventionelle disruptive Entwicklungen, die ideenmässig auf den Schultern gutbekannter Vorfahren aus der vordigitalen Zeit stehen, in ihrer Wirkung aber Organisation, Arbeit und Kultur der öffentlichen Verwaltung radikal verändern. Und es gibt drittens die radikal disruptiven Trends, die auf neuen Ideen beruhen und zum Teil die öffentliche Verwaltung als solche in Frage stellen.

Trend zu «Once only!»-Prinzip

Wir erleben im E-Government derzeit ein Revival der alten Ideen der Verwaltungsinformatik. Die einfache Zugreifbarkeit von Verwaltungsdaten war schon vor über 50 Jahren der grosse Traum und rückt nun wieder ins Zentrum der Überlegung. Dabei lautet der Schlüsseltrend «Once Only!». Wer Daten einmal einer Behörde mitgeteilt hat, soll sie nie wieder einer anderen Behörde mitteilen müssen, so lautet ein zentrales strategisches Ziel der EU im E-Government.

Derzeit laufen mehrere europäische Initiativen zu diesem Thema, darunter das grossangelegte Pilotprojekt «Toop» mit Estland als Leader. Aufgabe dieser Projekte ist es, Wissen und Erfahrung für die notwendigen Regulierungen zu sammeln, um das «Once only!»-Prinzip zu etablieren. In engem Zusammenhang damit gibt es auf nationaler Ebene das Konzept der Drei-Register-Strategie, die darauf abzielt eine vollkommen integrierte Registerlandschaft mit jeweils drei Kernregistern – für natürliche Personen, für juristische Personen und für Objekte – zu schaffen. Diese Kernregister sollen untereinander vernetzt und in das nationale E-ID-Ökosystem eingespiesen werden (E-ID steht für elektronische Identität).

Evolutionär: Endlich Wein

Das alles wurde auf abstrakter Ebene in den 60er-Jahren des letzten Jahrhunderts antizipiert. Die aktuellen Entwicklungen sind aber nicht «alter Wein in neuen Schläuchen», sondern viel mehr «endlich Wein in den Schläuchen». Was einst visionär vorgedacht und in der Folge theoretisch durchdacht wurde, wird langsam Wirklichkeit. Das heisst: Es wird implementiert. Diese Implementierung erfolgt auf EU-Ebene immer häufiger in sechs Phasen:

  1. Strategisch
  2. Pilotierend
  3. Rechtlich
  4. Per Standard
  5. Als Infrastruktur
  6. In konkreten Dienstleistungen

Zukunft mitgestalten

Strategische Entscheide und rechtliche Rahmenbedingungen werden dabei auf höchster politischer Ebene beschlossen. Das Pilotieren geschieht in grossangelegten Pilotversuchen, sogenannten Large Scale Pilots (LSP), die neu auch für Nicht-EU-Mitgliedsstaaten offen sind, weil sie durch das Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon 2020 finanziert werden. Die anschliessende Standardisierung wird auf EU-Ebene von Experten aus den Mitgliedstaaten erarbeitet und ist vorerst nicht offen für eine externe Beteiligung. Der Aufbau der Infrastruktur und die Entwicklung nationaler Dienstleistungen erfolgt ebenfalls auf Mitgliedstaatenebene, wird aber durch das EU-Infrastrukturprogramm CEF gefördert. Wichtig für die Schweiz ist: Über die Beteiligung an LSP kann sie die zukünftigen Entwicklungen massgeblich mitgestalten.

Konventionell disruptiv

Beträchtlich weiter als die evolutionären Entwicklungen gehen einige konventionell disruptive Innovationen. Sie basieren auf den drei klassischen Produktionstheorien: der Transformationstheorie, der Flusstheorie und der Kundenwerttheorie. Diese haben nicht nur die Geschichte der Industrialisierung geprägt, sondern auch das klassische E-Government, und sie bestimmen heute ganz wesentlich die digitale Transformation der Wirtschaft.

Derartige Innovationen sind tabu

Die organisationsübergreifende und dynamische Geschäftsprozessoptimierung ermöglicht hochkomplexe Optimierungen und führt so die Transformationstheorie fort. Die Plattformökonomie ermöglicht konträr dazu die Ersetzung von hierarchischen Organisationsformen durch Technologie und damit eine Optimierung durch Komplexitätsreduktion, die die Flusstheorie fortführt. Und die radikale Personalisierung durch multiperspektivische und immer feingranularere Segmentierung optimiert den Nutzen für den Verwaltungskunden und führt die Kundenwerttheorie fort.

In der Praxis der Verwaltung hiesse dies: behördenübergreifende, zur Laufzeit gesteuerte Geschäftsprozesse plus interbehördliche Sharing Economy plus personalisierte E-Government-Portale. Derzeit sind solche Innovationen aber tabu. Man könnte damit zwar die Verwaltungskosten signifikant senken bei gleichzeitig besseren Leistungen, aber solch ein pragmatischer Liberalismus schreckt viele ab, weil es dafür nur in der Privatwirtschaft Vorbilder gibt.

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