01:00 KOMMUNAL

Drum prüfe, wer sich ewig bindet

Teaserbild-Quelle: Marcel Müller

Ein neues Kommunalfahrzeug ist für kleine Gemeinden ein erheblicher Budgetposten: Ein Mehrzweck-Fahrzeug kostet in der Regel über 100 000 Franken. Kommen Anbaugeräte hinzu, liegt der Preis schnell doppelt so hoch. Einen Fehlkauf will sich bei diesen Beträgen keine Gemeinde leisten.

Damit am Ende der Beschaffung das richtige Fahrzeug auf dem Werkhof steht, ist ein Pflichtenheft unverzichtbar. Darin muss festgehalten sein, welche Aufgaben das neue Fahrzeug hat.

Ebenso wichtig ist es, sich zu überlegen, wie häufig diese Aufgaben anfallen. «Noch immer gibt es Gemeinden, die übermotorisierte Fahrzeuge anschaffen», sagt Stefan Schär, der bei der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern im Bereich Immissionsschutz tätig ist. So kenne er eine Gemeinde, die sich vor allem deshalb für ein leistungsstärkeres Fahrzeug entschieden habe, weil dieses mit einem Plattenvibrator ausgerüstet werden konnte – einem Anbaugerät, das wohl höchstens dreimal pro Jahr zum Einsatz komme. «Diese Aufgabe hätte die Gemeinde problemlos auslagern können.» Es sei bei der Anschaffung neuer Kommunalfahrzeuge ganz ähnlich wie beim Kauf eines neuen Privatautos: «Noch immer wird zu oft ohne grosse Diskussion in mehr Leistung und elektronische oder mechanische Zusatzausstattung investiert.»

Ähnlich sieht das Daniel Schneeberger, Leiter des Werkhofs Chur. Er berät für den Städteverband SSV Gemeinden bei der Beschaffung von Fahrzeugen. «Braucht wirklich jede Gemeinde eine eigene Kehrmaschine?» fragt Schneeberger. In vielen Fällen sei es besser, wenn kleine Gemeinden sich zusammenschlössen oder Aufgaben wie die Strassenreinigung an ein privates Unternehmen vergäben. «Wenn man seine Fahrzeuge nicht auslasten kann, muss man andere Lösungen suchen», sagt Schneeberger.

Partikelfilter ja oder nein?

Ein überdimensioniertes, auf die falschen Aufgaben ausgelegtes Fahrzeug anzuschaffen ist nicht nur ökonomisch fragwürdig. Durch den höheren Treibstoffverbrauch und CO2-Ausstoss wird auch die Umwelt unnötig belastet. «Die öffentliche Hand hat eine Vorbildfunktion», sagt Schneeberger. Deshalb seien die Gemeinden praktisch verpflichtet, auch ökologische Kriterien ins Pflichtenheft aufzunehmen und möglichst die modernsten, ökologischsten Geräte und Fahrzeuge anzuschaffen.

Eine umweltfreundliche Fahrzeugflotte wirke sich auch positiv auf das Image einer Gemeinde aus, ist Stefan Schär überzeugt. Dennoch sieht er vielerorts noch Verbesserungspotenzial: «Oft geben sich Gemeinden damit zufrieden, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.» Das geht dem Fachmann für Immissionsschutz zu wenig weit: Bei Dieselfahrzeugen, so Schär, sei ein geschlossener Partikelfilter zwingend nötig, auch wenn er nach den geltenden Normen – Euro5 für Nutzfahrzeuge und den EU-Abgasstufen bei Bau-, Land- und Kommunalmaschinen – noch nicht Pflicht ist.

Um die Normen zu erfüllen, setzen viele Hersteller auf offene Partikelfilter (PM-Kat) und sogenannte SCR-Katalysatoren. Wird ein geschlossener Partikelfilter gewünscht, muss dieser bei vielen Modellen nachträglich eingebaut werden – und das ist teuer. «Die Kosten dafür liegen zwischen 20 000 und 25 000 Franken», sagt René Rusch, Verkaufsberater der Larag AG.

Dieser Aufpreis lohne sich, ist Stefan Schär überzeugt: «Gegen die gesundheitlichen Risiken des Feinstaubs hilft nur ein geschlossener Filter.» Offene Partikelfilter hingegen würden bestenfalls 30 bis 40 Prozent der Partikel zurückhalten, die sich nicht nur in der Lunge ablagern, sondern auch ins Blut und von dort in andere Organe gelangen können. Auch SCR-Katalysatoren, welche die Stickoxide mit Ammoniak reduzieren, verringern gemäss Schär die Anzahl der feinen Russteilchen im Abgas nur unwesentlich. Der geschlossene Partikelfilter hat aber auch seine Tücken: «Beim Nachrüsten können Probleme auftauchen», sagt Daniel Schneeberger. Bei Fahrzeugen, die nur wenige Stunden pro Woche eingesetzt würden, stelle sich daher die Frage, ob sich der Aufwand lohne.

Dass dem Partikelfilter zumindest bei Nutzfahrzeugen die Zukunft gehört, scheint indes gewiss: «Die nächste Schadstoffnorm Euro6 wird nach aktuellem Wissensstand ohne Partikelfilter nicht mehr zu erfüllen sein», sagt Stefan Schär. Bei Bau-, Land- und Kommunalmaschinen hingegen ist das anders: «Die zukünftige Abgasnorm Stufe III B wird wohl mit dem SCR-Katalysator, eventuell in Kombination mit einem PM-Katalysator, eingehalten werden können», sagt Schär. «Wir empfehlen deshalb den Gemeinden weiterhin, beim Kauf eines Fahrzeugs oder einer Maschine die Art der Abgasbehandlung in die Evaluation mit einzubeziehen.»

Bis dahin dürften auch im Kommunalbereich mehr Fahrzeuge mit alternativen Antrieben auf dem Markt sein. Daniel Schneeberger empfiehlt indes, bei der Evaluation schon heute Alternativen zum Dieselmotor in Betracht zu ziehen. Elektromotoren und Gasantriebe beispielsweise haben den Vorteil, dass sie sehr leise sind. Deshalb lohnt es sich insbesondere bei Fahrzeugen, die frühmorgens oder spätabends im Einsatz sind, Alternativen zum Diesel zu prüfen – etwa bei Kehrichtfahrzeugen oder Bussen. Bei Geräteträgern dagegen gibt es diese Möglichkeit (noch) nicht. «Ein Gasantrieb braucht mehr Platz als einer mit Diesel. Bei Lastwagen ist das weniger ein Problem, bei kleineren Kommunalfahrzeugen eher schon», sagt René Rusch.

Steht das Pflichtenheft, empfiehlt es sich in einem zweiten Schritt, eine Vorauswahl möglicher Kandidaten zu treffen. Fachliteratur und Internet bieten einen ersten Überblick. Beratungsgespräche mit verschiedenen Anbietern helfen, die Auswahl einzugrenzen, ebenso ein Augenschein der Fahrzeuge, die bei anderen Gemeinden im Einsatz stehen. Dabei wird auch klar, wie viel das neue Fahrzeug ungefähr kosten wird. Ist das Budget dafür bewilligt, kann der Auftrag ausgeschrieben werden.

Markentreue ist passé

Während die Kommunalfahrzeug-Hersteller den Gemeinden empfehlen, maximal zwei bis drei Fahrzeuge für eine Vorführung zu bestellen, rät Daniel Schneeberger dazu, sämtliche eingegangenen Angebote einem Praxistest zu unterziehen. «Wenn die Ausschreibung öffentlich ist, muss man alle offerierten Fahrzeuge im Einsatz erproben.» Ratsam sei dieses Vorgehen jedoch auch dann, wenn die Submission auf Einladung erfolge. Damit ein objektives Urteil gefällt werden könne, müssten in Chur alle in Frage kommenden Fahrzeuge den genau gleichen Praxistest absolvieren. Schliesslich ist eine unbefangene Prüfung der Angebote keine Selbstverständlichkeit, weil viele Gemeinden auf Bewährtes setzten. «Werkhofmitarbeiter beurteilten Fahrzeuge aufgrund der Erfahrungen, die sie damit gemacht haben», sagt Schneeberger. Das führe zu einer Markentreue, welche den Veränderungen auf dem Markt nicht gerecht werde. «Es ist darum wichtig, dass neben dem Werkhof noch eine zweite Stelle in die Entscheidungsfindung involviert ist».

Die «Beco», eine Abteilung der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern, hat Empfehlungen für eine ökologische Beschaffung herausgegeben. Sie können heruntergeladen werden unter: www.vol.be.ch
Einen umfassenden Leitfaden zum Thema Beschaffung hat der Fachbereich «Kommunale Infrastruktur» des Schweizerischen Städteverbandes (SSV) veröffentlicht. Er lässt sich bestellen unter: www.kommunale-infrastruktur.ch

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