19:12 KOMMUNAL

Bezirksgericht Zürich: Keine Busse bei weniger als zehn Gramm Cannabis

Teaserbild-Quelle: Bild: Heath Alseike (CC BY 2.0)

Seit dem 1. Oktober 2013 steht im Betäubungsmittelgesetz: Nicht strafbar ist, wenn jemand nur eine geringfügige Menge eines Betäubungsmittels für den eigenen Konsum vorbereitet. In Absatz zwei des Artikels 19b ist definiert, dass die geringfügige Menge für Cannabis zehn Gramm beträgt. Dennoch sprechen Schweizer Polizisten und Richter täglich Bussen gegen Kiffer aus, obwohl diese nicht beim Rauchen des Krautes erwischt werden, sondern dieses nur auf sich tragen.

Die meisten dieser Bussen werden anstandslos bezahlt. Weder Kiffer noch Anwälte wollen wegen hundert Franken Rekurse schreiben oder sich gar auf eine Gerichtsverhandlung einlassen. Zudem sind viele froh, dass es bei hundert Franken Busse bleibt. Früher waren die Bussen höher und die Verfahren komplizierter. Also bezahlen die meisten die Busse anstandslos. Nicht so ein Zürcher Student.

Jus-Student gewinnt gegen Stadtrichter

Dieser wurde von einer Patrouille der Zürcher Stadtpolizei mit acht Gramm Cannabis erwischt und erhielt eine Ordnungsbusse vom Stadtrichteramt aufgebrummt: 100 Franken plus 150 Franken Spruch- und Schreibgebühren. Der Student wandte sich an seinen Freund Till Eigenheer, einem Jura-Studenten im ersten Semester. Dieser schrieb einen Rekurs und die Geschichte landete vor dem Zürcher Bezirksgericht.

Die Verhandlung endete mit einem Freispruch für den Studenten. Der Bezirksrichter folgte seinen Argumenten. Er taxierte die acht Gramm Cannabis korrekt als geringfügige Menge in Vorbereitung zum Eigenkonsum im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes.

Dieses Urteil könnte die Polizeipraxis in der Schweiz grundlegend verändern. Doch erst wird sich ein höheres Gericht damit auseinandersetzen. Eigentlich hätte schon dieser Fall vor Obergericht gelangen sollen, denn das Stadtrichteramt zog den Fall weiter. Doch die Stadtrichter versäumten eine Frist – nicht etwa die Kiffer! Nun sucht Eigenheer selbst nach weiteren Opfern der Stadtrichteramts und will ein Urteil des Obergerichts erreichen. (aes mit Material von Watson)

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