11:08 KOMMUNAL

Betroffene Gemeinden atmen auf

Teaserbild-Quelle: zvg

Der Bundesrat ist den Gegnern der Zweitwohnunginitiative mit seiner Verordnung weit entgegengekommen. Entsprechend gross ist die Genugtuung. Exponenten der Bergkantone, die wegen der Zweitwohnungsinitiative finanzielle Einbussen befürchteten, drückten ihre Zufriedenheit aus. Der Walliser Regierungsrat Jean-Michel Cina (CVP) bezeichnete die Verordnung als «gute Basis für die Übergangszeit». Auch der Kanton Graubünden kann laut Regierungsrat Hansjörg Trachsel (BDP) «mit der Verordnung leben».

«Volkswillen mit Füssen getreten»

Stellvertretend für die besonders von der Initiative betroffenen Kantone teilte die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) mit, mit der Besitzstandsgarantie für bestehende Bauten könne ein massiver Wertezerfall in Berggemeinden vermieden werden.

Sehr enttäuscht sind dagegen die Befürworter, insbesondere was den Zeitpunkt der Inkraftsetzung der Verordnung betrifft: Der Bundesrat habe sich dem Druck der Gegner gebeugt, sagte Mitinitiantin Vera Weber. Indem die Verordnung erst per 1. Januar 2013 gelte, werde der «Volkswillen mit Füssen getreten», liessen die Initianten verlauten.

Umnutzung mit Einschränkung

Die Verordnung umschreibt Zweitwohnungen als Wohnungen, die nicht durch Personen mit Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde genutzt werden. Ausnahmen gelten für Studierende oder erwerbstätige Wochenaufenthalter.

Die Umnutzung von Erst- in Zweitwohnungen ist weiterhin zulässig. Wer beispielsweise in Gstaad oder St. Moritz wohnt, kann seine Liegenschaft als Ferienwohnung verkaufen. Der Bundesrat begründet diesen Entscheid mit der Eigentumsgarantie.

Die Verordnung lässt die Umnutzung aber nur unter bestimmten Bedingungen zu. Ausdrücklich verboten ist es, eine Wohnung als Feriendomizil zu verkaufen und dann den fehlenden Wohnraum durch einen Neubau zu ersetzen.

Bau bewirtschafteter Wohnungen weiterhin erlaubt

Der Bau von bewirtschafteten Zweitwohnungen ist unter klar umschriebenen Bedingungen weiterhin zulässig, desgleichen die Umnutzung von Hotelimmobilien, Rustici und Maiensässen in Zweitwohnungen. Ferner dürfen Grossprojekte erstellt werden, wenn keine Baubewilligung, aber ein detaillierter Sondernutzungsplan besteht.

Die Regelungen gelten vom 1. Januar 2013 bis zum Inkrafttreten der Ausführungsgesetzgebung, wie Bundesrätin Doris Leuthard sagte. Eine Botschaft ans Parlament kündigte sie für 2013 an - zusammen mit allfälligen flankierenden Massnahmen für den Tourismus. (sda/mrm)

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