08:04 KOMMUNAL

Arbeitsgruppe in «vertieften Diskussionen»

Nach ihrer konstituierenden Sitzung von Anfang April und der Anhörung von Verbänden aus Wirtschaft sowie Natur- und Landschaftsschutz Mitte April vertiefte die Arbeitsgruppe Zweitwohnungen an ihrer dritten Sitzung die Diskussion.

Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind, den Begriff Zweitwohnung sowie die Übergangsbestimmungen zu klären sowie den Umgang mit den bestehenden Gebäuden in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsbestand von über 20 Prozent zu regeln. Die Arbeitsgruppe befasste sich insbesondere mit einem ersten Verordnungsentwurf.

Vorbehalte der Kantonsvertreter

Die Vertreter der Kantone meldeten Vorbehalte an, die zur Ausführung der Verfassungsbestimmung nötigen Regelungen auf dem Verordnungsweg zu erlassen. Sie verlangten ein externes Gutachten zur Frage, ob der Verordnungsweg rechtmässig sei. Die Arbeitsgruppe beschloss, ein solches Gutachten bis zur nächsten Sitzung erstellen zu lassen. Gleichzeitig setzte die Arbeitsgruppe die Diskussion über den Verordnungsentwurf fort, der nun weiter bearbeitet wird und als Diskussionsgrundlage für die nächste Sitzung Ende Mai dienen wird.

Die von Bundesrätin Doris Leuthard eingesetzte Arbeitsgruppe Zweitwohnungen hat den Auftrag, die wichtigsten Fragen zur Umsetzung des neuen Verfassungsartikels zum Zweitwohnungsbau klären. Am 11. März hatten die Schweizer Stimmbürger und Stimmbürgerinnen der Initiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» knapp zugestimmt. (mgt/mrm)

Zusammensetzung der Arbeitsgruppe
Die Arbeitsgruppe steht unter der Leitung des ARE. Ihr gehören Vertreter des Initiativkomitees, der kantonalen Bau- und Planungsdirektorenkonferenz (BPUK), der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK), der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK), der Schweizerischen Kantonsplanerkonferenz (KPK), des Schweizerischen Gemeindeverbandes (SGV) und der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) sowie ein Tourismusexperte der Universität St. Gallen und Vertreter des Bundesamts für Justiz (BJ), des Bundesamts für Statistik (BFS), des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) sowie des Staatsekretariats für Wirtschaft (SECO) an.

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