Kein Wohnraum aus alten Flugzeugen
Ein Unternehmer wollte eine Gartenhütte aus einem alten Airbus-Rumpf bauen, wurde aber von der Bürokratie gestoppt.
Quelle: Visualisierung: Benedikt Schmidt/Flugzeughotel
Nicht genehmigungsfähig: Dieses Gartenhäuschen hat für den gewählten Standort die falsche Dachform.
Darauf muss der Mensch erst einmal kommen: Ein Unternehmer aus der bayerischen Kleinstadt Fladungen in Unterfranken erwarb ein Segment eines Airbus-Rumpfes aus den 1908er Jahren. Das vier Meter lange Stück stellte der Unternehmer namens Benedikt Schmid auf dem Grundstück seiner Eltern auf, mit der Idee dieses zu Wohnraum umzubauen.
Hierfür wurde das Upcycling-Häuschen an den Stirnseiten mit Holzwänden verschlossen, dazu kommt eine große Glas-Eingangstür. Gedacht war das Ganze erst einmal als Gartenhütte. Doch da grätschte auch schon die städtische Bürokratie dazwischen: Zwar sind solche Gartenhütten laut Bebauungsplan an dieser Stelle zulässig – aber nicht in dieser Form: Der Bebauungsplan aus den 1960er Jahren schreibt auf dem Grundstück zwingend ein Flachdach. Das Gebäude muss also wieder weg, oder der Erbauer beantragt eine Ausnahmegenehmigung.
Quelle: Benedikt Schmidt
Benedikt Schmid sucht einen neuen Standort für sein Häuschen, und kämpft für die Umsetzung seiner Idee.
Gewerbliche Nutzung vermutet
Um diese zu bekommen, visualisierte der findige Unternehmer Lösungen mit aufgesetztem Dach oder Teerpappe-Schindeln. Umsonst: Die Stadt entschied, dass es sich bei der «Gartenhütte im Form eines A321 Flugzeugrumpfes» um einen Schwarzbau handle, der innerhalb von 3 Wochen zu beseitigen sei. Zudem ging man auch von einer teilgewerblichen Nutzung aus: Auf dem Instagram-Account des Besitzers fand sich das Projekt unter dem Titel «Flugzeughotel».
Dieser Name aber sollte nur den Experimentalcharakter unterstreichen, wirklich als Hotel sollte der Mini-Bau im Garten gemäss seinem Besitzer nie genutzt werden. Also legte er Widerspruch ein und holte sogar nötige Genehmigungen der Nachbarn ein.
Nun kam er endgültige Entscheid der Stadt Fladungen: Die Airbus-Hütte ist an diesem Standort, und in dieser Form, nicht genehmigungsfähig. Weshalb aktuell in Unterfranken ein legales Plätzchen für diese ungewöhnliche Hütte gesucht wird. (SDA/bk)