18:49 BAUBRANCHE

Gebirgskantone wollen Eigenmietwert nicht vor 2030 abschaffen

Teaserbild-Quelle: Patrick Rober Doyle, Unsplash

Der Eigenmietwert auf selbstbewohnte Zweitwohnungen soll nicht vor Anfang 2030 abgeschafft werden. Das will die Regierungskonferenz der Gebirgskantone: In einem Brief an Bundesrätin Karin Keller-Sutter ersuchen die Kantone darum, den entsprechenden Bundesbeschluss nicht vor dem 1. Januar 2030 in Kraft zu setzen.

Verschiedene Medien berichteten heute Dienstag über den Brief, der auch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt: Die Konferenz der Gebirgskantone forderte im am 26. November 2025 versendeten Brief eine Frist von fünf Jahren für die Einführung der Objektsteuer und nicht schon 2028. - Zur Konferenz gehören die Kantone Uri, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Tessin und das Wallis.

Wie der Generalsekretär der Regierungskonferenz der Gebirgskantone, Fadri Ramming, auf Anfrage gegenüber der Nachrichtenangentur SDA erklärte, hat das Eidgebnössische Finanzdepartement in seiner Antwort auf den Brief der Regierungskonferenz der Gebirgskantone beschieden, dass eine Vernehmlassung bei der Finanzdirektorenkonferenz abgewartet und danach Beschluss gefasst wird. Die Plenarversammlung der Konferenz sei einstimmig zum Schluss gelangt, Bundesrätin Keller-Sutter zu ersuchen, eine lnkraftsetzung des Bundesbeschlusses über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften nicht vor dem 1. Januar 2030 vorzusehen.

Objektsteuer rechtlich und politisch komplexer als angenommen

Um Mindereinnahmen zu kompensieren, können die Tourismuskantone eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften erheben. Die Einführung einer Objektsteuer sei jedoch rechtlich und politisch wesentlich komplexer, als man dies im Abstimmungskampf habe wahrhaben wollen, teilte Ramming mit. Es gehe dabei "nicht um Verzögerung, sondern um Sorgfalt". Denn, wenn die Lösungen rechtlich nicht sauber abgestützt seien und ins bestehende Steuersystem eingefügt werden könnten, führe dies "zu Angriffsflächen". Ausserdem bedinge der politische Prozess, der in den Kantonen über das Kantonsparlament, kantonale Abstimmungen und in einigen Kantonen auch noch über Gemeindeabstimmungen führe, erhebliche Vorlaufzeiten.

Laut Ramming haben interne Abklärungen gezeigt, dass nicht alle in der Regierungskonferenz zusammengeschlossenen Kantone die Einführung einer Objektsteuer prüfen, die stark betroffenen jedoch schon. In letzteren liefen derzeit Abklärungen. "Der definitive Entscheid, ob eine Objektsteuer eingeführt werden soll, ist in einigen Kantonen noch offen und wird nach erfolgter steuerrechtlicher Analyse gefällt", erklärte Ramming.  

Am 28. September 2025 hatten Volk und Stände überraschend deutlich an der Urne die Vorlage zur Streichung des Eigenmietwerts gutgeheissen. Abgestimmt wurde dabei auch über eine neue Sondersteuer für selbstbewohnte Zweitliegenschaften. Es gab einen Ja-Anteil von 57,7 Prozent. Die Stimmbeteiligung lag bei 49,5 Prozent. Das Ständemehr war nie in Gefahr. (sda/mai)


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