Sugushäuser in Zürich: Schlichtungsbehörde gibt Mieterinnen und Mietern Recht
Die Kündigungen für 105 Wohnungen in den "Sugushäusern" in der Stadt Zürich hat die Schlichtungsbehörde in Vergleichsverhandlungen als missbräuchlich eingestuft. Die betroffenen Mieterinnen und Mieter müssen damit zumindest vorerst nicht ausziehen.
Gestern Montag hat die Schlichtungsbehörde die ersten Anfechtungen gegen die Wohnungs-Kündigungen in den "Sugushäusern" verhandelt. Dies hat der Mieterinnen- und Mieterverband Zürich (MV Zürich) am nachmittag mitgeteilt. Die Schlichtungsbehörde habe dabei festgehalten, dass sie die Kündigungen als missbräuchlich erachte. Eine Einigung konnte nicht erzielt werden. Jetzt hat die Vermieterin laut Mitteilung 20 Tage Zeit, den Entscheidvorschlag der Schlichtungsbehörde anzunehmen oder abzulehnen. Lehnt sie ab, kann sie innert 30 Tagen Klage beim Mietgericht einreichen.
Angeblich plant die Eigentümerin eine Totalsanierung
Vergangenen Dezember war den Mieterinnen und Mietern von 105 Wohnungen in drei der insgesamt neun
"Sugushäuser" gekündigt worden. Die Eigentümerin plane eine Totalsanierung. Die Kündigungen
erfolgten zuerst auf Ende März, sind aber später bis Ende September
aufgeschoben worden. Die bunten Häuser, die direkt an der Bahnlinie
zwischen Hardbrücke und Hauptbahnhof Zürich stehen, sind durch die
Massenkündigung zu einem Symbol der Wohnungsnot geworden. Die
Betroffenen wehrten sich unter anderem mit einer Kundgebung gegen das
Vorgehen der Eigentümerin. (sda/mai)