10:56 BAUBRANCHE

Solarförderung soll im Winterhalbjahr gedeckelt werden

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Die finanzielle Unterstützung für Solarprojekte im Winterhalbjahr wird ab 2026 gedeckelt. Die Massnahme, die aus der Umsetzung des Energiegesetzes (EnG) hervorgeht, stuft der Schweizer Verband der Solarenergiefachleute als «problematisch» ein.

Arbeiter montiert Solarpanels

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Die finanzielle Unterstützung für Solarprojekte im Winterhalbjahr wird ab 2026 gedeckelt.

Für den Bundesrat soll diese Deckelung auf 3,5 Millionen Franken pro Gigawattstunde (GWh) Nettoproduktion im Winter eine unverhältnismässige Förderung von grossen Solaranlagen verhindern.

Gemäss dem Energiegesetz (EnG), das am 9. Juni 2024 vom Volk angenommen wurde, müssen diese eine jährliche Mindestproduktion von 10 GWh erbringen und zwischen Oktober und März eine bestimmte Menge Strom produzieren (500 Kilowattstunden pro 1 Kilowatt installierter Leistung). Die Deckelung gilt nicht für Projekte, die bis Ende 2025 mindestens 10 Prozent ihrer Produktion ins Stromnetz einspeisen.

Diese Deckelung wird auch grosse Anlagen wie den Staudamm Les Toules im Unterwallis betreffen. Dieser Solarpark befindet sich noch in der Entwicklungsphase, soll erst 2030 voll funktionsfähig sein und dann jährlich rund 22 GWh produzieren.

Verband fordert Streichung von Artikel

Der Verband Swissolar fordert in der Vernehmlassung die Streichung dieses Artikels aus der Verordnung. Der Schweizerische Fachverband für Sonnenenergie ist der Ansicht, dass diese Deckelung die Förderbedingungen «unnötig einschränkt» und im «Widerspruch zum ursprünglichen politischen Ziel» des Solarexpresses steht, nämlich der Entwicklung von 2 Terawattstunden (TWh) alpiner Photovoltaikenergie.

Der ehemalige Waadtländer SP-Nationalrat Roger Nordmann und Ex-Präsident von Swissolar nennt auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA die erste grosse Photovoltaikanlage der Schweiz, Sedrun Solar, als Beispiel. Dank der 10 Prozent seiner Jahresproduktion (29 GWh), die ins Netz eingespeist werden, werden laut dem Promotor der Anlage bis zu 6500 Haushalte mit Energie versorgt.

Visualisierung Photovoltaik-Grossanlage Scharinas Tujetsch

Quelle: Energia Alpina

Visualisierung der Solaranlage Sedrun Solar in Tujetsch. Der Spatenstich erfolgte im August 2024.

Solar-Offensive

Bei der Umsetzung des EnG musste der Bundesrat auch seine Zwischenziele für die Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen festlegen. 23 Terawattstunden sind für 2030 anvisiert, während der Bund bis 2050 45 TWh erreichen muss.

Ohne Wasserkraft lag die Schweizer Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen im Jahr 2023 bei 6,8 TWh. Um diese Zahl zu steigern, setzt der Bundesrat vor allem auf Photovoltaikanlagen, die 18,7 TWh liefern sollen.

Swissolar-Präsident und GLP-Nationalrat Jürg Grossen (BE) hält dies für «möglich». Der Verband ist aber der Meinung, dass dieses Ziel angesichts der «aktuellen Unsicherheit auf dem Photovoltaikmarkt sehr ehrgeizig» ist.

Auch die Schweizerische Vereinigung für Sonnenenergie (SSES) begrüsst die vorgeschlagenen Zwischenziele, bezweifelt jedoch, «dass eine solche Entwicklung ohne stabilere Rahmenbedingungen erreicht werden kann».

Fassaden nutzen

Grossen ist der Ansicht, dass der Ausbau der Solarenergie nicht durch die Schaffung grosser Solarprojekte erfolgen wird, sondern vielmehr durch die Nutzung bereits bestehender Gebäude. «Man produziert und verbraucht die Energie am selben Ort, so dass sie nicht durch den Transport verbrannt werden muss».

Roger Nordmann teilt diese Ansicht: «Man muss die Fassaden der Gebäude nutzen, um einen optimalen Ertrag zu erzielen.» Horizontale Photovoltaikmodule auf den Dächern produzierten viel im Sommer und mittags. Vertikale Module an den Fassaden produzierten dank ihrer Neigung eher im Winter und zu anderen Tageszeiten.

Neben der Solarenergie hofft der Bundesrat, dass es gelingen wird, bis 2030 2,3 TWh durch Windkraftanlagen zu erzeugen und den Rest durch Biomasse und Geothermie. Für diesen Sektor will der Bundesrat bis 2030 keine spezifischen Zwischenziele festlegen.

SVP und Grüne unzufrieden

Die Verordnungen zur Umsetzung des EnG will der Bundesrat im November verabschieden, und sie sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Sie betreffen noch eine ganze Reihe weiterer Aspekte.

Die SVP lehnt diese Umsetzung des Energiegesetzes ab und kritisiert insbesondere eine Verteilung von zusätzlichen Bundessubventionen und das Fehlen einer Atompolitik. Die Grünen hingegen begrüssen das Massnahmenpaket, fordern aber mehr Klarheit. (Damien Piscopiello, Keystone-SDA)

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