18:45 BAUBRANCHE

Revision Umweltschutzgesetz: Schwieriger Lärmschutz?

Teaserbild-Quelle: (Bild: Rainer Sturm/pixelio.de)

Die Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) soll mehr Sicherheit bei der Planung von Wohnbauprojekten bezüglich Lärmschutzes schaffen. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats hat ihre Entscheide im Rahmen der Verhandlungen nun gefällt und wird dafür vom Städteverband kritisiert.

Während Städte nach Innen verdichtet und mehr Wohnungen geschaffen werden sollen, steht der Lärmschutz solchen Plänen im Weg. Wohnbauprojekte liegen auf Eis oder werden gar verunmöglicht, weil sie die Anforderungen an den Lärmschutz nicht erfüllen können. Mit der Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) will der Bundesrat solches ändern, und für mehr Planungssicherheit und weniger Rechtsunsicherheiten sorgen. - Allerdings umfasst die Vorlage noch weitere Bereiche, etwa zu Altlasten und strafrechtliche Aspekte.  

Im Rahmen der Verhandlungen zum revidierten USG hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) ihre Entscheide, was das Bauen in lärmbelasteten Gebieten betrifft, bereits gefällt. Wie sie mitteilt, unterstützt sie die Schaffung klarer lärmrechtlicher Kriterien für Baubewilligungen. Die UREKS-S sei einstimmig auf die bundesrätliche Vorlage zur Revision des Umweltschutzgesetzes eingetreten. Weiter schreibt sie, dass sie bei der Interessensabwägung zwischen Lärmschutz und Verdichtung nach Innen das raumplanerische Ziel in den Vordergrund gestellt und dazu Kantone sowie Interessenvertretungen des Lärmschutzes, der Baubranche und des Flugverkehrs ausführlich angehört hat. 

Ausnahmen unter gewissen Bedingungen erlauben 

Nach Ansicht der Kommission sollen Baubewilligungen in klar definierten Fällen erteilt werden können. Auch dann, wenn die Immissionsgrenzwerte überschritten werden: Eine Möglichkeit bestehe darin, den Grenzwert an jeweils einem Fenster in mindestens der Hälfte der lärmempfindlichen Räume einzuhalten. Alternativ könne man diese Vorgabe auf einen lärmempfindlichen Raum pro Wohnung beschränken, wenn zusätzlich ein privat nutzbarer ruhiger Aussenraum geschaffen werde. Zudem befürwortet die UREK-S auch, dass mit einer kontrollierten Wohnraumlüftung die Grenzwerte am offenen Fenster nicht eingehalten werden müssen. 

Was die Ausscheidung von Bauzonen und die Änderungen von Nutzungsplänen betrifft, unterstützt die Kommission den Bundesrat darin, dass bei der Einhaltung der Belastungsgrenzwerte Ausnahmen unter gewissen Bedingungen erlaubt werden können, zum Beispiel wenn wohnqualitätsverbessende Massnahmen festgelegt worden sind.  

Schweizerischer Städteverband: Temporeduktionen als "Königsweg” 

Der Schweizerische Städteverband, den die UREK-S ebenfalls zur Anhörung eingeladen hatte, kritisiert, sie wolle nichts von der Reduktion des Lärms an der Quelle wissen. Nach Ansicht des Verbands hat es die Kommission im Rahmen der Verhandlungen zum USG verpasst, entsprechende Änderungen zu beschliessen. Wichtige Bauprojekte würden so verzögert, moniert er. Hätten Städte die Kompetenz, Tempo 30 einzuführen, könnten sie laut Verband dazu beitragen, dass Bauprojekte bewilligungsfähig sind. Er sieht in Temporeduktionen den "Königsweg”, mit dem die Städte zur Bewilligungsfähigkeit von Bau- und Sanierungsprojekten in lärmbelasteten Gebieten beitragen können. 

Der Verband verweist auf wegen Lärmklagen blockierte Wohnbauprojekte und Sanierungsvorhaben, die wegen Lärmklagen blockiert sind. Der Lärmschutz und die von der Raumplanung geforderte Entwicklung nach innen stünden heute in einem Zielkonflikt. Auch Sanierungen, die bessere Schallisolierungen mit sich bringen würden, würden aufgrund der heutigen Vorschriften zur Lärmvorsorge verhindert. (mai)

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