11:12 BAUBRANCHE

Neuer Landesmantelvertrag für den Bau: Noch immer Uneinigkeit zwischen SBV, Unia und Syna

Teaserbild-Quelle: Skitterphoto, Pixabay, gemeinfrei

Gestern fand die vierte der insgesamt fünf Verhandlungsrunden zum Landesmantelvertrag (LMV) für den Bau statt. Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) und Gewerkschaften sind nach wie vor uneins. Die Gewerkschaften drohen mit einem Streik.

Derweil zeichnen die Pressemitteilungen der beiden Seiten ein völlig unterschiedliches Bild der gestrigen Verhandlung. Während der Schweizerische Baumeisterverband schreibt, dass der Entwurf des neuen LMV weiter vertieft und konstruktiv diskutiert worden sei, schlagen Unia und Syna in ihrem Communiqué dramatische Töne an und drohen mit einem Streik. 

Gewerkschaften wollen donnerstags über Streik informieren

Es sei keinerlei Lösung in Sicht. Obwohl jeder zweite Maurer die Branche wegen zu langer Arbeitstage verlasse, verweigere der Baumeisterverband familienfreundliche Arbeitszeiten für die Bauarbeiter, bestehe aber weiterhin auf unbezahlten Reisezeiten vom Betrieb zu oft weit entfernten Baustellen, heisst es im Communiqué der Gewerkschaften. Gemäss Unia und Syna forderte die SBV-Spitze «noch längere Tage für weniger Entlöhnung sowie einfachere Kündigungsmöglichkeiten für erkrankte und ältere Bauarbeiter». Weil für Unia und Syna «weder eine Weiterführung der aktuellen Missstände noch die radikalen Verschlechterungen der Baumeisterspitze» infrage kommen, wurde über einen Streik abgestimmt. Über das Resultat wollen die Gewerkschaften morgen Donnerstag informieren.

Baumeister sehen im neuen Vertrag ein «modernes praxisnahes Regelwerk»

Die Baumeister erachten in ihrer Medienmitteilung ihren Vertragsentwurf als «ein modernes praxisnahes Regelwerk mit klaren Mindeststandards», das auch effektiv durchgesetzt werden könnten. Neben anderem umfasst ihr Entwurf eine automatische jährliche Anpassung der Mindestlöhne, eine über Jahr gleichbleibende, aber entsprechend dem Arbeitsaufkommen flexibler gestaltbare Arbeitszeit, und die Angleichung des Kündigungsschutzes bei Krankheit und Unfall an die Regeln des Obligationenrechts. Letztere wird laut SBV von den Gewerkschaften technisch überprüft. 

Alles in allem legt der neue Vertrag – wie die Baumeister schreiben – «moderne, praxisnahe Arbeitsbedingungen mit klaren Mindeststandards» fest, die auch vollzogen werden könnten. Zudem verweist der Verband darauf, dass sich Lohndumping und Schwarzarbeit nur wirkungsvoll bekämpfen lassen, wenn man auf die Durchsetzung der wichtigsten, klar verständlichen Standards statt auf möglichst viele Regeln setzt. (mgt/mai)

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