07:04 BAUBRANCHE

Kanton Bern: Der Erwerb herrenloser Grundstücke wird schwierig

Teaserbild-Quelle: Ricardo Gomez Angel, Unsplash

Der Kanton Bern will die Aneignung herrenloser Grundstücke erschweren: In Zukunft soll die Übertragung von herrenlosen Grundstücken an Private nur noch mit der Zustimmung der Einwohnergemeinde möglich sein. Damit sollen Konflikte verhindert werden.

Jonas Lauwiner, selbsternannter "König der Schweiz", hat in den letzten vergangenen Jahren mit der legalen Aneignung von herrenlosen Grundstücken für Schlagzeilen gesorgt: Lauwiner hatte vermessenes und im Grundbuch eingetragenes Land, das aber niemandem gehört, von Gemeinden kostenlos übernommen. Mittlerweile besitzt er rund 150 solcher Liegenschaften, sie sind über mehrere Kantonen verteilt - Wege, Wald-, Acker- oder Industriegelände. Mit diesen Immobilien will Lauwiner auch Geld verdienen. Und dies wiederum führt zu Streit: So geschehen in Geuensee LU, wo er der Gemeinde einen Weg nur zurückgeben will, wenn dieser in "Lauwinerstrasse" umbenannt oder ihm 150'000 Franken bezahlt.

Vorverkaufsrecht für Gemeinden bei herrenlosen Liegenschaften

Derartigen Machenschaften will der Kanton Bern nun einen Riegel schieben: Gemeinden sollen für herrenlose Liegenschaften ein Vorerwerbsrecht erhalten und einer Übertragung an Private zustimmen. Auf diese will der Regierungsarat sowohl den gewerbsmässigen Handel als auch schwierige nachbarschaftliche Situationen verhindern. Überdies soll das Eigentum an nicht kultivierbarem Land - zum Beispiel Felsen, Schutthalden oder Gletscher - künftig den Einwohnergemeinden übertragen.

 Bislang fehlte im Kanton Bern eine gesetzliche Grundlage, um herrenloses Land im Grundbuch zu erfassen und die Eigentumsverhältnisse festzulegen. Mit der Anpassung des Gesetzes übernehmen Gemeinden grundsätzlich die Rechte und Pflichten, wie sie der Kanton bisher hatte. Dazu gehören etwa schon erteilte Baurechte für Bergbahnen. Des Weiteren bleiben die nicht kultivierbaren Flächen öffentlich zugänglich, und eine Übertragung an Private ist nur in Ausnahmefällen mit kantonaler Bewilligung möglich. Für die Realisierung von Bauvorhaben - etwa der Bau einer Berghütte - braucht es wie bisher eine kantonale Bewilligung. Ebenso bleiben die Nutzungsrechte an Wasserkraft und Erdwärme beim Kanton.

Kantonsgebiet Dank Gesetzesrevision komplett im Grundbuch abbilden

Die Revision ermöglicht, das Kantonsgebiet vollständig im Grundbuch abzubilden. Das diene der Rechtssicherheit, wie der Regierungsrat ausführt. Er schickt die entsprechenden Änderungen zum Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch bis am 10. März in die Vernehmlassung. (sda/mai)

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