GAV der Bodenbelagsbranche nimmt weitere Hürde
Die Branche für Bodenbeläge hat sich auf einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt. Die Version von 2017 wurde im Austausch mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) angepasst. Unter anderem mit einem erhöhten Mindestlohn und Massnahmen für mehr Arbeitssicherheit.
Abgeschlossen haben den GAV der Schweizerische Verband der Bodenbelagsfachgeschäfte (BodenSchweiz) und die Angestelltenorganisation Angestellte Schweiz, wie sie am Dienstag gemeinsam mitteilten. Das Reglement sei «trotz vieler Anpassungen weiterhin sehr schlank und für alle Unternehmer problemlos umsetzbar», wie BodenSchweiz auf seiner Webseite schreibt.
So setzt der GAV Lohnuntergrenzen und sieht Kontrollmechanismen vor. Für gelernte wie für ungelernte Angestellte mit mehrjähriger Erfahrung soll es einen Mindestlohn von 4000 Franken im Monat geben. Der GAV fördert zudem Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit.
GAV schafft klare Arbeitsbedingungen
Der GAV soll für rund 5500 Mitarbeiter in 1500 Fachbetrieben gelten. Die beteiligten Organisationen wollen nun beim Seco mit dem «fertig bereinigten» Vertrag den Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit stellen.
Die Branche will mit dem GAV «klare und verbindliche Arbeitsbedingungen» schaffen. Sie sieht ihre Existenzgrundlage in Gefahr, weil «zahlreiche ausländische Unternehmer und Subunternehmer zu Dumpinglöhnen in der Schweiz arbeiten», heisst es in der Mitteilung.
Die Bodenbelagsbranche als Teil des Ausbaugewerbes war bis anhin die einzige Branche in diesem Sektor, die, abgesehen von einzelnen Kantonen, noch über keinen GAV verfügte.