12:56 BAUPROJEKTE

Uri: Regierung schliesst weitere Gelder für Muni Max nicht aus

Teaserbild-Quelle: ESAF 2025 Glarnerland+ / FRITZ LEUZINGER

Bei der Vergabe von Fördergeldern soll Max der Uristier gegenüber anderen Projekten nicht benachteiligt werden. Der Regierungsrat lehnt eine Forderung aus dem Landrat ab, die verlangt, dass für den umstrittenen Holz-Muni keine weiteren kantonalen Gelder mehr verwendet werdenh.

Holzbau Max der Stier am ESAF 2025 in Mollis

Quelle: ESAF 2025 Glarnerland+ / FRITZ LEUZINGER

Die Holzfigur sorgte am ESAF 2025 in Mollis GL für Aufsehen. Nun soll «Max der Uristier» dauerhaft auf dem Nätschen oberhalb von Andermatt heimisch werden.

Auf dem Nätschen bei Andermatt soll der Muni Max, eine einst für das eidgenössische Schwing- und Älplerfest 2025 in Mollis GL gefertigte Holzfigur, zur Attraktion werden. Damit die Initianten eine Machbarkeitsstudie und ein Betriebskonzept erstellen können, hatte der Regierungsrat
100'000 Franken aus dem Topf der Neuen Regionalpolitik (NRP) gesprochen.  

Allerdings stiess diese Zahlung stiess Kritik: Landrat Oliver Gisler (Mitte) erklärte in einer Parlamentarischen Empfehlung, der Verein "Max der Uristier" habe stets von einer privaten Initiative gesprochen, für die keine kantonalen Mittel erforderlich seien. Mancher Gewerbler frage sich nun, wie man ohne belastbaren Businessplan zu so viel Geld komme. Deswegen verlangt Gisler in seinem Vorstoss, dass keine weiteren kantonalen Gelder für den Holzstier eingesetzt werden. Der Regierungsrat lehnt diese Forderung aber ab, wie aus seiner am Freitag publizierten Antwort hervorgeht.

Die Kantonsregierung verteidigt die Zahlung aus dem NRP-Topf. Die Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen sei "ausdrücklich förderfähig". Ohne fundierte Vorarbeiten bestehe das Risiko, dass das Projekt sein Potential nicht ausnütze oder scheitere. "Grundlagenarbeiten sind daher nicht generell Ausdruck eines inhaltlichen Mangels, sondern ein Merkmal sorgfältiger Projektentwicklung", erklärte der Regierungsrat.

Die Forderung der Parlamentarischen Empfehlung lehnt der Regierungsrat ab. Es wäre nicht sachgerecht, schon heute ein allfällig weiteres NRP-Gesuch auszuschliessen. Dies wäre mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung nicht vereinbar. Er würde deswegen ein Folgegesuch "sachlich und nach denselben Kriterien prüfen wie jedes andere NRP-Gesuch", erklärte der Regierungsrat. (sda/mai)



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