10:04 BAUPROJEKTE

Milliarden-Kredit für 3. Rhonekorrektion

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Der Ständerat bewilligt über eine Milliarde Franken für die zweite Etappe der Korrektion der Rhone in den Kantonen Waadt und Wallis. Die mittlerweile dritte Korrektion des Flusses kostet total 3,6 Milliarden.

Rhonegletscher

Quelle: zvg

Rhonegletscher, Symbolbild.

Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag auch der Ständerat über eine Milliarde Franken für die zweite Etappe der dritten Rhonekorrektion bewilligt. Dieses grösste Hochwasserschutzprojekt der Schweiz hat einen Umfang von insgesamt 3,6 Milliarden Franken.

Die Rhonekorrektion umfasst Massnahmen auf einer Länge von 162 Kilometern Flusslauf, also von der Quelle beim Rhonegletscher im Oberwallis bis zur Mündung in den Genfersee. Unter anderem sollen mit den Massnahmen die die Wasser- und Uferlebensräume geschützt und die Wasserqualität verbessert werden.

Schäden von 10 Milliarden

Geschützt werden über 12'400 Hektaren Land und gut 100'000 Menschen. Nach Angaben des Bundesrats verhindert man mit der Korrektion mögliche Hochwasserschäden im Umfang von zehn 10 Milliarden Franken.

Weil dabei Kulturland verloren geht und die Landwirtschaft auch anderweitig betroffen ist, schlägt der Bundesrat Ausgleichs- und Begleitmassnahmen im Umfang von 150 Millionen Franken vor.

Die dringlichsten Massnahmen zur Rohnekorrektion waren in der ersten Etappe 2009-2019 realisiert worden. Die zweite Etappe erstreckt sich von 2020-2039 und hat ein finanzielles Volumen von 1,6 Milliarden. Bauherren sind die Kantone Waadt und Wallis. Die anschliessende dritte Etappe dürfte einen vergleichbaren Umfang haben.

Erste Korrektion im 19. Jahrhundert

Eine erste Korrektion des Flusses, der in der Ebene immer wieder Überschwemmungen verursachte, wurde Ende des 19. Jahrhunderts vorgenommen, weshalb viele Schutzbauten schon sehr alt sind. Die zweite Korrektion wurde 1960 abgeschlossen, konnte aber die Hochwasser von 1987, 1993 und 2000 nicht verhindern.

Nach dem Okay des Ständerates ist das Geschäft bereinigt. Trotz des Milliardenumfangs der Investitionen untersteht der Kredit nicht dem Referendum. (mgt/bk)

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