13:27 BAUPROJEKTE

Hochhaus der AEW in Aarau weist Brandschutz-Mängel auf

Teaserbild-Quelle: Google Maps

Im AEW-Hochhaus in Aarau sind Brandschutz-Mängel festgestellt worden. Bis Ende Jahr sollen diese behoben werden. Während dieser Zeit kann das 50-jährige Hochhaus nur beschränkt genutzt werden. Betroffen sind auch das kantonale Verwaltungs- und Versicherungsgericht. 

AEW-Hochhaus in Aarau

Quelle: Google Maps

Im AEW-Hochhaus in Aarau sind Brandschutz-Mängel festgestellt worden.

Unabhängige Experten hätten im Rahmen einer vertiefter Überprüfung des Brandschutzes Mängel festgestellt, teilte der Energieversorger AEW Energie AG am Montag mit. Der Zustand des 15-geschossigen Gebäudes erfordere Sofortmassnahmen, um die Personensicherheit im Brandfall auf einen verbesserten Stand zu bringen. 

Die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter hätten höchste Priorität. Daher werde die Nutzung des Gebäudes ab Ende Mai auf ein Minimum reduziert, heisst es in der Mitteilung.

Homeoffice als Lösung 

Die Mitarbeiter der AEW, die ihren Büro-Arbeitsplatz in den Obergeschossen des Hochhauses haben, arbeiten im Homeoffice oder temporär in Alternativ-Standorten im Raum Aarau. Gemäss einer ersten Grobschätzung wird die Umsetzung der baulichen Massnahmen Ende Jahr abgeschlossen sein. 

Nach Abschluss der Bauarbeiten könnten die Mitarbeiter wieder ins Hochhaus zurückkehren. Die Versorgungssicherheit werde im gewohnten Rahmen gewährleistet, und der Kundendienst bleibe während dieser Zeit uneingeschränkt aufrechterhalten. 

Zwei Gerichte müssen umziehen 

Von der eingeschränkten Nutzung im AEW Hochhaus betroffen sind mit dem Verwaltungs- und Versicherungsgericht auch zwei Abteilungen des Obergerichts sowie teilweise das Generalsekretariat der Aargauer Gerichte. 

Der Gerichtsbetrieb sei gewährleistet, teilten die Gerichte Kanton Aargau mit. Derzeit liefen Abklärungen, um einen Ersatzstandort für die Mitarbeiter zu finden. Es zeichne sich eine Lösung ab. 

Das Handelsgericht im ersten Stock des AEW Hochhauses, Teile des Generalsekretariats im zweiten Stock sowie das benachbarte Obergerichtsgebäude müssen nicht umziehen. (sda/pb) 


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