Fussballstadion Zürich: Gegner verlieren auch vor Verwaltungsgericht
Bald Ende gut alles gut? Seit 20 Jahren dauert der Streit um ein neues Fussballstadion in Zürich West an. Nun hat auch das Zürcher Verwaltungsgericht die Beschwerde gegen den Gestaltungsplan für das Stadionprojekt abgewiesen. Zuvor hatte auch das Baurekursgericht als Vorinstanz den Gestaltungsplan gut geheissen.

Quelle: Projekt Ensemble / HRS Real Estate AG / nightnurse images GmbH
So soll das Projekt «Ensemble» dereinst aussehen.
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die Beschwerde gegen den privaten Gestaltungsplan vollumfänglich abgeweisen. Dies teilte das Projektteam heute Dienstag mit. Es stützte damit den vor rund zwei Jahren gefällten Entscheid des Baurekursgerichts in der Sache. In der Beschwerde gegen den Gestaltungsplan wurde unter anderem mit dem Schutz des Ortsbilds und dem Lärm argumentiert. In seiner Mitteilung appellierte das Projektteam an die Fairness der Stadiongegner. Diese sollen das Projekt nicht mit juristischen Mitteln weiter verzögern.
Baustart 2028, wenn weitere rechtliche Auseinandersetzungen ausbleiben
Noch ist der Entscheid des Verwaltungsgerichts ist nicht rechtskräftig, er kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Die Baueingabe könnte laut dem Projektteam bereits in der ersten Jahreshälfte 2026 erfolgen. Mit dem Bau könnte - falls weitere juristische Auseinandersetzungen ausbleiben - 2028 begonnen werden.
Das Projekt beinhaltet den Bau eines neuen Fussballstadions zusammen mit hunderten von Wohnungen und mehreren Gewerbegebäuden auf dem Hardturm-Areal in der Stadt Zürich. Die Stadtzürcher Stimmberechtigten hiessen das Vorhaben 2020 an der Urne deutlich gut. Das Pojeekt "Ensemble" wird vollumfänglich privat finanziert. Am Projekt beteiligt sind unter anderem die beiden Fussballclubs FC Zürich und GC Zürich. (sda/mai)