12:18 BAUPROJEKTE

Doppelspurtunnel Ligerz-Twann: Vergabe ist rechtskräftig

Geschrieben von: Stefan Schmid (sts)
Teaserbild-Quelle: zvg

Die Vergabe der Arbeiten für den SBB-Doppelspurtunnel zwischen dem Weiler Poudeille in Schafis BE und Twann BE ist rechtskräftig. Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde einer ausgeschlossenen Arbeitsgemeinschaft nicht eingetreten. 

Visualisierung Westportal Ligerztunnel SBB

Quelle: SBB

Von Implenia geführte ARGE erhält den Zuschlag für Los 2 «Tunnel Ligerz» im Rahmen des Doppelspurausbaus Ligerz-Twann.

Beschwerden zu öffentlichen Vergaben von Arbeiten muss das Bundesgericht nur unter bestimmten Bedingungen prüfen. Unter anderem muss es sich um eine grundsätzliche Rechtsfrage handeln. Dies sei vorliegend nicht der Fall, hat das Bundesgericht in einem heute veröffentlichten Urteil festgehalten.

Beschwerde von ausgeschlossener Arge

Hintergrund des Rechtsstreits ist der Bau des rund zwei Kilometer langen Doppelspur-Bahntunnels am Bielersee bei Ligerz. Mit dem Bauwerk erfolgt zwischen dem Weiler Poudeille in Schafis und Twann erfolgt der Doppelspurausbau des bislang eingleisigen Abschnitts von Twann bis La Neuveville.

Die SBB hatten das Projekt im September 2022 an das Konsortium IBD vergeben, dass sich aus den Unternehmen Implenia, Bernasconi sowie der De Luca SA zusammensetzt und eine Offerte in Höhe von 225 Millionen Franken eingereicht hatte.

Eine weitere Arbeitsgemeinschaft hatte Offerten im Umfang von 201 Millionen Franken eingereicht. Nach Ansicht der SBB verfügte deren Verantwortliche für Nachhaltigkeit und Umwelt aber nicht über die geforderten Qualifikationen. Aus diesem Grund wurde das Konsortium bei der Vergabe ausgeschlossen.

SBB-Tunnel Schafis bei Twann

Quelle: SBB

Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde im Zusammenhang mit der Vergabe von Arbeiten für den Bau des SBB-Doppelspurtunnels bei Twann nicht eingetreten.

Keine aufschiebende Wirkung

Die unterlegene Arge reichte dagegen Beschwerde ein und gelangte vor das Bundesverwaltungsgericht. Dieses entschied im April 2023, dass diese zu Recht ausgeschlossen wurde. Die Vergabestelle habe der Arge vor Ende der Eingabefrist die Möglichkeit gegeben, hier eine Korrektur vorzunehmen. Das tat diese aber nicht, so das Urteil.

Die Beschwerdeführer zogen das Urteil daraufhin weiter vor Bundesgericht und beantragten, dass die Vergabe bis zum endgültigen Entscheid ausgesetzt wird. In einer im Mai 2023 veröffentlichten Verfügung gewährte das Bundesgericht der Beschwerde aber keine aufschiebende Wirkung.

Nun ist das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht eingetreten, damit ist die Vergabe der Arbeiten, die das Los 2 «Tunnel Ligerz» betreffen, rechtskräftig. (sda/sts)

(Urteil 2C_222/2023 vom 19.1.2023)

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