Containersiedlung in Triengen LU kann vorerst nicht gebaut werden
Das Kantonsgericht Luzern hat die Baubewilligung für eine Containerunterkunft in Triengen aufgehoben. Grund dafür ist, dass keine gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Kantons vorliege, teilte es am Dienstag mit.
Der Standort der von der Gemeinde Triengen und dem Kanton Luzern geplanten temporären Asylunterkunft, der Steinbären-Parkplatz, befinde sich in einer Grundwasserschutzzone, hiess es in der Mitteilung. Damit sei aufgrund des Bundesrechts eine Bewilligung durch die kantonale Gewässerschutzfachstelle nötig.
Weil eine solche Bewilligung nicht vorliegt, hiess das Gericht eine Beschwerde von Anwohnern gegen das Projekt gut. Es hob damit die Baubewilligung auf, welche die Gemeinde im April 2024 erteilt hatte.
Sache geht an Gemeinderat zurück
Die Sache gehe an den Gemeinderat zur Neubeurteilung zurück, teilte das Kantonsgericht mit. Insbesondere müsse er eine kantonale gewässerschutzrechtliche Bewilligung einholen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit einer Beschwerde beim Bundesgericht angefochten werden.
Die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen des Kantons Luzern möchte auf dem Steinbären-Parkplatz während fünf Jahren bis zu 80 Schutzsuchende in Containern unterbringen. Ursprünglich wurde das Projekt in den Jahren 2022/23 von der Gemeinde Triengen entwickelt.
Mit der Aufhebung der Gemeindezuweisungen wurde das Vorhaben im Herbst 2023 jedoch sistiert. Im Frühling 2024, als der Kanton erneut eine Asylnotlage ausrief, bot die Gemeinde Triengen dem Kanton das Projekt und damit das Land auf dem Steinbären-Parkplatz erneut an. (sda/pb)