14:56 BAUPROJEKTE

Cargo Sous Terrain: Neues Gesetz für das Grossprojekt

Geschrieben von: Stefan Schmid (sts)
Teaserbild-Quelle: zvg

Neuer Schub für den Cargo Sous Terrain (CST): Der Bundesrat will ein Gesetz für den Tunnel ausarbeiten. Dabei gelangen Güter auf unbemannten Fahrzeugen und Hängebahnen in die Städte. Das Gesetz ist Basis für die Plangenehmigung sowie den Bau und Betrieb.

Infografol Querschnitt Tunnel Cargo Sous Terrain

Quelle: zvg

Cargo Sous Terrain beschleunigt den Gütertransport entlang der Wertschöpfungskette und trägt zur Entlastung der überlasteten Strassen.

Das Bundesgesetz erlaubt eine effizientere Planung, da nicht in jedem Kanton die Bewilligungeneinzeln eingeholt werden müssen. Die Lage der oberirdischen Terminals für den Güterumschlag bleibt im Rahmen der Richtpläne im Zuständigkeitsbereich der Kantone.

Das Projekt geniesst bei den Kantonen und der Wirtschaft breite Unterstützung, wie die Vernehmlassung 2019 ergab. Zum Aktionariat gehören grosse Schweizer Unternehmen verschiedener Branchen. Jüngst haben sich auch Schweizer Transport- und Logistikunternehmen bereit erklärt, sich am Projekt zu beteiligen.

Klärung der Anbindung an die Städte

Die vom Bundesrat geforderte zweistufige Umweltverträglichkeitsprüfung soll sicherstellen, dass die ökologischen Aspekte ausreichend berücksichtigt werden. Laut Initianten könnten gegenüber den heutigen Lastwagentransporten pro transportierte Tonne Güter bis zu 80 Prozent des Kohlendioxids eingespart werden.

Das erste Teilstück von Härkingen-Niederbipp nach Zürich spart 40'000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente im Jahr ein, was den Jahresemissionen der 7500 Einwohner von Moutier entspricht. Wegen der massiv tieferen Lärmimmissionen und des stark reduzierten Landverbrauchs schneidet der Transport über CST auch im Vergleich mit elektrobetriebenen Lastwagen ökologisch besser ab als in den übrigen Szenarien.

Eine weitere Vorgabe des Bundesrats betrifft die umwelt- und anwohnerverträgliche Feinverteilung der Güter in den Städten, bei der die «City Logistik» rechtzeitig mit den Kantonen geklärt werden muss. Bei Städten mit CST-Anbindung gehen die Promotoren davon aus, dass 30 Prozent des Lieferverkehrs entfallen werden. Der Bund schätzt allerdings, dass sich das Güterverkehrsaufkommen zwischen 2010 und 2040 um 37 Prozent erhöhen wird.

Quelle: zvg

Auf den Teilstrecken sind eine Reihe von Hubs für den Güterumschlag geplant.

Mehrheit muss bei Schweizer Unternehmen bleiben

Die Betreiber der Anlagen müssen unter dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung ihre Transportpflicht wahrnehmen und allen Unternehmen unter gleichen Bedingungen Zugang gewähren. Im Gesetz verankert werden soll auch, dass sich die Anlage mehrheitlich in Schweizer Händen befinden muss mit einer Beteiligungsquote von mindestens 57 Prozent. Ausländische Investoren können sich aber im Rahmen einer Minderheitsbeteiligung engagieren. Damit soll verhindert werden, dass ausländische Investoren die Kontrolle über die Infrastruktur übernehmen können.

Private Finanzierung

Das Gütertransportsystem CST soll ganz auf privater Basis und ohne finanzielle Unterstützung des Bundes finanziert werden, wie der Bundesrat gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung fordert. Zudem kann der Bund Sicherheiten verlangen für den Fall, dass die Betreibergesellschaft in wirtschaftlichen Schwierigkeiten geraten sollte.

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) soll nun eine Botschaft zum Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport ausarbeiten, die der Bundesrat dem Parlament voraussichtlich im Herbst 2020 vorlegen wird.

Die Promotoren hoffen, dass das Parlament noch in diesem Jahr die Beratungen über das Spezialgesetz aufnehmen wird. Die Chancen stehen gut, dass das Gesetz 2022 in Kraft treten könnte, da das gigantische Projekt bei den meisten Parteien unumstritten ist. Gelobt werden sowohl die private Finanzierung als auch die ökologischen Aspekte des Projekts.

33 Milliarden für 490 Kilometer

Für die Baubewilligungsphase der ersten Teilstrecke von Härkingen-Niederbipp nach Zürich stellt eine Gruppe de Aktionäre nach Inkraftsetzung des Gesetzes 100 Millionen Franken bereit. Zehn Hubs sind auf der Strecke vorgesehen, in der Agglomeration deren drei.

Welche Teilstrecken nach dem ersten Abschnitt gebaut werden, entscheidet sich aufgrund von Analysen der Verkehrsströme und wirtschaftlicher Kriterien. Mitentscheidend bei den Detailabklärungen sei etwa auch, auf welchen Teilstücken rasch eine Entlastung des oberirdisch geführten Verkehrsnetzes bewerkstelligt werden könne, heisst es bei der CST.

Im Tunnel, der sich zwischen 30 und 40 Meter unter der Oberfläche befindet, erfolgt der Transport über zwei Systeme. Schwere Güter werden auf Paletten mit einer Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern durch die Röhre befördert. LeichteresTransportgut schwebt mit der doppelten Geschwindigkeit über Hängebahnen zu den Hubs für den Umlad auf die oberirdischen Transportsysteme.

Die Kosten für den ersten Abschnitt, der 2026 in Angriff genommen werden könnte, werden auf rund drei Milliarden Franken beziffert. Weitere 30 Milliarden Franken werden für das gesamtschweizerische Netz veranschlagt. Im Endausbau ist das Tunnelsystem auf den Achsen Genf bis St. Gallen und Basel bis Luzern und einem zusätzlicher Ast von Bern nach Thun 490 Kilometer lang. 2045 soll das gesamte Netzfertiggestellt sein.

Grafik Cargo Sous Terrain

Quelle: zvg

Im Endausbau umfasst das Streckennetz von Cargo Sous Terrain eine Länge von 500 Kilometern.  

Geschrieben von

Redaktor Baublatt

Seine Spezialgebiete sind wirtschaftliche Zusammenhänge, die Digitalisierung von Bauverfahren sowie Produkte und Dienstleistungen von Startup-Unternehmen.

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