Bundesverwaltungsgericht erteilt Wildtierquerung in Rotkreuz ZG grünes Licht
Südlich von Rotkreuz ZG kann nun für Wildtiere eine Überführung über die Autobahn und die Bahnlinie gebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen das Projekt des Bundesamts für Strassen (Astra) abgewiesen.

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Wildtiere wie Rehe oder Rehkitze sollen mit der Querung besser vor dem Verkehr geschützt werden.
Die Autobahn und die Bahnlinie führen zwischen Rotkreuz ZG und Meierskappel LU durch das Landwirtschaftsgebiet Brüglen. Weil das Wild dort nur erschwert zirkulieren kann, will das Astra eine 60 Meter breite Überführung über Autobahn und Bahnlinie bauen. Im April hatte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) dem Projekt die Plangenehmigung erteilt. Die Einsprache eines Grundeigentümers wies es ab.
Beschwerdeführer bezweifelte, dass viele Wildtiere unterwegs sind
Dieser gelangte darauf mit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht: Er verlangte unter anderem, dass der Standort der Wildtierquerung neu beurteilt werde. Auch bezweifelte er, dass in dem Gebiet Brüglen tatsächlich viele Wildtiere unterwegs seien, dies weil es ein Naherholungsgebiet mit vielen Störungen sei. Das Bundesverwaltungsgericht sah es anders und stützte die Schlussfolgerungen des Astra und der Vorinstanz. Demnach gebe es auf beiden Seiten der Autobahn stabile Rehpopulationen. Ein ebenfalls geprüfter alternativer Standort habe schlechter abgeschnitten, etwa was die Zuglinie der Wildtiere oder die Integration des Bauwerks in die Landschaft betreffe.
Der heute Donnerstag publizierte Entscheid ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Er kann an das Bundesgericht weitergezogen werden. (sda/mai)
(Urteil 2825/2023)