Bund erteilt Plangenehmigung für Ausbau von Bahnhof Lenzburg AG
Nach einer Vergabe-Beschwerde, die den Baustart verzögerte, ist der Ausbau des Bahnhofs Lenzburg AG einen Schritt weiter: Das Bundesamt für Verkehr hat den SBB die Plangenehmigung für das 340-Millionen-Projekt erteilt.
Quelle: SBB/CFF/FFS
Eine Beschwerde hatte den Ausbau des Bahnhofs Lenzburg AG verzögert. Nun hat das BAV die Plangenehmigung erteilt.
Nachdem seit dem Jahr 2023 die Vorarbeiten laufen, können nun die Hauptarbeiten bei den Publikumsanlagen in Angriff genommen werden, wie das Bundesamt für Verkehr (BAV) am Donnerstag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. Die Investitionen betragen rund 340 Millionen Franken.
Das Projekt enthält umfangreiche Erneuerungs- und Ausbauarbeiten der Publikumsanlagen. Die SBB erhöhen die Kapazitäten und passen den Bahnhof den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes an. Alle Perrons werden höher, breiter und länger gestaltet.
Weiter wird die vier Meter breite Personenunterführung «Ost» abgerissen und durch eine elf Meter breite Unterführung ersetzt; auf der Westseite entsteht eine zusätzliche, sieben Meter breite Unterführung. Das heutige Bahnhofsgebäude wird abgerissen und durch einen Neubau mit SBB-Reisezentrum, Verkaufsflächen und Gastronomie ersetzt.
Gleichzeitig werden die betrieblichen Voraussetzungen verbessert, um die Kapazität für den Güterverkehr zu erhöhen und die Anbindung der Grossverteiler in Suhr und Hunzenschwil zu stärken.
Beschwerde verzögerte Baustart
Ursprünglich hätten die Hauptarbeiten Anfang 2025 beginnen sollen. Eine Beschwerde einer Baufirma im Vergabeverfahren hatte den Baustart jedoch verzögert. Zwar wurde die Beschwerde zurückgezogen, doch die Verzögerung liess sich nicht mehr aufholen: Die komplexe Bauphasenplanung musste komplett neu erstellt werden.
Gegen das Projekt waren nach Angaben des BAV 24 Einsprachen eingegangen. Das BAV habe die Plangenehmigungsverfügung im vergangenen Monat verschickt, hiess es weiter. Die bisher am Verfahren beteiligten Parteien hätten die Möglichkeit, bis Ende August beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde zu erheben. (pb/mgt/sda)