Boden des ehemaligen Campings Fanel mit PFAS belastet
Der Boden auf dem ehemaligen Campingplatz Fanel in Gampelen ist mit PFAS belastet – langlebigen Chemikalien, die kaum abgebaut werden. Der Kanton Bern hat die Revitalisierung vorerst gestoppt. Bodenproben sollen das Ausmass klären.
Quelle: O. Bessire / ANF / Kanton Bern
Blick auf das Naturschutzgebiet «Fanel» am Neuenburgersee.
Eigentlich wollte der Kanton Bern Mitte September mit der Revitalisierung des ehemaligen TCS-Campingplatzgeländes beginnen. Nun wurden diese Arbeiten aber vorerst eingestellt, wie die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion am Dienstag mitteilte. Das Bieler Medienportal «Ajour» hat als Erstes am Dienstagmorgen darüber berichtet.
Zunächst müsse geklärt werden, wie stark die Belastung sei und welche Massnahmen nötig seien, hielt der Kanton fest. Erst dann lasse sich beurteilen, ob die PFAS-Belastung sich auf die Revitalisierung des Geländes auswirke und ob das Areal saniert werden müsse. Zeitplan und Kosten sind noch offen. «Dabei ist zu berücksichtigen, dass es in der Schweiz derzeit keine allgemein verbindlichen Grenzwerte für PFAS im Boden gibt», heisst es weiter.
Woher die Ewigkeitschemikalien im Boden stammen, ist ebenfalls noch unklar und wird untersucht. Bei der Projektierung der Revitalisierung des Geländes liess der Kanton das Gelände auf Schadstoffe wie Schwermetalle prüfen. Dabei wurden keine Auffälligkeiten gefunden. Auf PFAS wurde damals nicht geprüft, da diese Stoffe zu der Zeit weniger im Fokus standen.
Der Kanton erwartet Ergebnisse zu den Untersuchungen bis Ende Jahr.
Langer Streit um Campingplatz
Der Campingplatz am Neuenburgersee ist seit Oktober 2024 geschlossen. Vor der Schliessung gab es jahrelange politische und juristische Kontroversen.
Die Gemeinde Gampelen BE beschloss im September 2022, Gebiete betreffend dem damals vom Touring Club der Schweiz (TCS) betriebenen Campingplatz Fanel für zwei Jahre mit einer Planungszone zu belegen. Damit sollte der Campingplatz am Neuenburgersee erhalten werden. Umweltverbände erhoben dagegen aber eine Kollektiveinsprache.
Diese wurde im Sommer 2023 vom kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung gutgeheissen. Nachdem die Gemeinde gegen diesen Entscheid Beschwerde einreichte, wurde diese im Mai 2024 von der Direktion für Inneres und Justiz als unbegründet abgewiesen. Die Gemeinde verzichtete daraufhin auf einen Weiterzug ans Verwaltungsgericht. (sda/mgt/pb)