06:02 BAUMARKT

FSHBZ-Gütesiegel: Ein Zeichen der Zuversicht

Teaserbild-Quelle: Fachverband Schweizerischer Hersteller von Betonzusatzmittel

Ein Produkt wird als umweltverträglich bezeichnet, wenn seine Emissionen von der Herstellung bis zur Entsorgung, also während des gesamten Lebenszyklus, weder Lebewesen noch Umwelt negativ beeinträchtigen.

Quelle: Fachverband Schweizerischer Hersteller von Betonzusatzmittel

Der Fachverband Schweizerischer Hersteller von Betonzusatzmitteln (FSHBZ) hat die Diskussion um den Einsatz von Zusatzmitteln aktiv mitverfolgt und unterstützt. In seinem Auftrag sind umfassende Studien durchgeführt worden. Diese Untersuchungen bilden heute die Grundlage für eine sachliche Umweltdiskussion: Sie beleuchten die gängige Einsatzpraxis in einem grösseren Zusammenhang und erlauben es, die Umweltverträglichkeit von Betonzusatzmitteln anhand von Schlüsselkriterien zu beurteilen.

Das FSHBZ-Gütesiegel legt ökologische Kriterien für Beton- und Mörtelzusatzmittel mit dem Ziel fest, die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt bei der Verwendung von Zusatzmitteln zu minimieren. Das FSHBZ-Gütesiegel wird an Produkte verliehen, welche keine absehbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben und somit als umweltverträglich angesehen werden können. Aspekte vom gesamten Lebenszyklus von Betonzusatzmitteln werden dabei berücksichtigt. Die Einhaltung der Kriterien für die Erteilung des FSHBZ-Gütesiegels wird durch eine unabhängige Kontrollstelle anhand der eingereichten Unterlagen geprüft und laufend überwacht. Dieses gibt somit Bauherren, Planern und Unternehmern die nötige Sicherheit im umweltkonformen Umgang mit Betonzusatzmitteln.

Produkte, welche mit dem FSHBZ-Gütesiegel ausgezeichnet sind, erfüllen unter anderem die folgenden Anforderungen:

Kriterien bezüglich der Einstufung gemäss der Chemikalienverordnung (ChemV)

  • Den Produkten dürfen keine Gefahrenhinweise zugeteilt sein, welche auf explosive oder entzündliche Eigenschaften oder giftige, gesundheitsschädliche oder umweltgefährdende Wirkungen gemäss ChemV hinweisen.
  • Produkte, welche in Innenräumen eingesetzt werden oder in Innenräume gelangen können, dürfen keine flüchtigen organischen Verbindungen enthalten.
  • Für Produkte mit ätzender, reizender oder hautsensibilisierender Wirkung und/oder für Produkte, die mit ergänzenden Gefahrenmerkmalen eingestuft sind, ist eine detaillierte Prüfung der getroffenen Sicherheitsmassnahmen durchzuführen.
  • Die im Sicherheitsdatenblatt aufgeführten Sicherheitsmassnahmen werden hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und Wirksamkeit geprüft. Die empfohlenen Massnahmen im Sicherheitsdatenblatt müssen schädlichen Einwirkungen auf Mensch und Umwelt während des gesamten Lebenszyklus des Produkts vorbeugen.

Kriterien bezüglich Abfallmanagement und Verpackung

  • Das Gütesiegel für ein spezifisches Produkt verlangt, dass sämtliche Eluatgrenzwerte von Beton, der dieses Produkt enthält, mindestens um einen Faktor 2 unterhalb der entsprechenden Grenzwerte der Abfallverordnung (VVEA) liegen. Dies stellt sicher, dass Beton, der häufig mehrere Produkte enthält, sämtliche Kriterien der VVEA für Material Typ B (früher: Inertstoffe) bezüglich Gesamtgehalt und Eluatverhalten erfüllt.
  • Die Verpackung erfüllt die internationalen Transportvorschriften. Produktmengen über 50 Kilogramm werden in recyclingfähigen oder wiederverwendbaren Behältern vertrieben. Die Entsorgungsvorschriften sind auf dem Sicherheitsdatenblatt vermerkt. Auf dem Gebinde, den technischen Merkblättern oder den Sicherheitsdatenblättern ist eine Telefonnummer angegeben, unter welcher bei Entsorgungsfragen Auskunft eingeholt werden kann.

058 436 48 41
www.fshbz.ch

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