Zürich sagt Lohndumping auf Baustellen den Kampf an
Das Amt für Hochbauten der Stadt Zürich hat den Werkvertrag für Unternehmungen mit einer Lohndumping-Klausel ergänzt. Sie enthält unter anderem eine Deklarationspflicht sowie ein Verbot, mehr als eine Subunternehmung einzustellen. Die Änderungen treten am 1. Juni in Kraft.
Lohndumping ist vor allem auf Baustellen ein Ärgernis. Auch in der Stadt Zürich gibt es immer wieder Unternehmer, die ihre Margen auf Kosten der Arbeiter maximieren wollen. Diesem Umstand hat das Amt für Hochbauten (AHB) – eine der grössten öffentlichen Bauherrschaften der Schweiz – nun den Kampf angesagt. Man toleriere kein Lohndumping auf seinen Baustellen, heisst es in einer Mitteilung. Deshalb ist der Werkvertrag für Unternehmungen überarbeitet worden. Neu ist darin eine Lohndumping-Klausel enthalten. Wie das AHB ausführt, enthält sie unter anderem eine Deklarationspflicht: „Die Unternehmung hat bei der Paritätischen Kommission respektive der Tripartiden Kommission eine Bestätigung bezüglich Einhaltung der orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen einzuholen.“ Des Weiteren sollen Subunternehmerketten verhindert werden. Neu darf eine Subunternehmung keine weitere anstellen. Ausserdem muss die Erstunternehmung einen „substanziellen Teil der offerierten Leistungen“ selbst erbringen. Wird gegen den neuen Werkvertrag verstossen, ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von fünf Prozent der Vertragssumme vorgesehen.
Je nachdem, welche Erfahrungen mit der neuen Klausel gemacht werden, ist es laut AHB „denkbar, sie in die Werkverträge anderer Dienstabteilungen der Stadt zu integrieren“. Weiter heisst es im Communiqué, dass der Erfahrungsaustausch auch über die Stadtgrenzen hinausgeht. Denn das Amt für Hochbauten beteilige sich auch auf eidgenössischer Ebene aktiv in Arbeitsgruppen zur Prävention von Lohndumping – etwa in der Arbeitsgruppe Vollzugsoptimierung der Allianz Bau. Ihr gehören unter anderem das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), der Schweizerische Baumeisterverband, die Gewerkschaft Syna sowie die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren an. (pd/mt)