20:08 BAUBRANCHE

Zürich muss Kulturlandinitiative umsetzen

Das Bundesgericht hat den Entscheid des Zürcher Kantonsrats vom Mai 2014, nicht auf den Entwurf zur Umsetzung der Kulturlandinitiative einzutreten, aufgehoben. Jetzt muss der Rat eine referendumsfähige Vorlage ausarbeiten.

Die Kulturlandinitiative kann nicht mit einem entsprechenden Richtplan umgesetzt werden. Dies hat das Bundesgericht in einer öffentlichen Beratung entschieden. Der Richtplan ist nicht referendumsfähig und kann vom Kantonsrat jederzeit geändert werden. Die Umsetzung müsse vielmehr in Form eines Gesetzes erfolgen, so die Lausanner Richter. Zudem sind sie zum Schluss gekommen, dass die in der Form der allgemeinen Anregung eingereichte Kulturlandinitiative auch inhaltlich nicht korrekt realisiert wurde. Zwar kommt dem Kantonsrat eine gewisse Gestaltungskompetenz bei der Umsetzung zu, aber er muss Bestimmungen schaffen, die den mit der Initiative verfolgten Zielen entsprechen. So setzt eine inhaltlich korrekte Umsetzung etwa voraus, dass die wertvollen Landwirtschaftsflächen in ihrem Bestand besser geschützt werden, als dies im revidierten Richtplan der Fall ist.

Kein wirksamer Schutz im Sinne der Initiative besteht namentlich für jene wertvollen Landwirtschaftsflächen, die innerhalb des im Richtplan festgesetzten Siedlungsgebiets liegen. Für deren Zuweisung zur Bauzone ist im kantonalen Recht keine Kompensationspflicht vorgesehen, was die Initiative hingegen fordert.

Die Grünen des Kantons Zürich zeigten sich sehr erfreut über den Entscheid des Bundesgerichts. Dieser sei eine Bestätigung für den Kulturlandschutz und stärke die politischen Rechte von jenen, die keine Mehrheit in den Parlamenten hätten, liess sich die Präsidentin der Kantonalpartei, Marionna Schlatter, zitieren. In ihrer Medienmitteilung bezeichneten die Grünen den Entscheid des Bundesgerichtes als "Meilenstein für die Kulturlandinitiative". Das Gericht habe klar zum Ausdruck gebracht, dass der Richtplan nicht ausreiche, um den Kulturlandschutz zu gewährleisten. Was es brauche, sei eine Umsetzung im Gesetz. Der Volkswille müsse nun endlich respektiert werden. Die Umsetzung müsse sich inhaltlich an der Initiative orientieren: Kulturland sei aus dem Siedlungsland zu entlassen. Gegebenenfalls dürfe es mit einer 1:1-Kompensation eingezont werden

Die im Juni 2012 vom Zürcher Stimmvolk angenommene Kulturlandinitiative verlangt, dass wertvolle Landwirtschaftsflächen und Flächen von besonderer ökologischer Bedeutung wirksam geschützt werden. Im Juni 2014 unterbreitete der Regierungsrat dem Kantonsrat als Umsetzungsvorlage einen Entwurf zur Revision des Planungs- und Baugesetzes. Er empfahl diesen jedoch zur Ablehnung und begründete dies damit, dass die Anliegen der Initiative im neu verabschiedeten Richtplan ausreichend berücksichtigt worden seien. In der Folge trat der Kantonsrat auf die Revision des Planungs- und Baugesetzes gar nicht erst ein, worauf die Grünen des Kantons Zürich und Präsidentin Schlatter Beschwerde beim Bundesgericht einreichten. (sda/mai)

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