11:18 BAUBRANCHE

Zürich: Erneuter Widerstand gegen Siedlung Hornbach

Der geplanten Siedlung Hornbach beim Zürichhorn erwächst weiter Widerstand. Gegen die Baubewilligung wurde Rekurs eingelegt. Einwände gab es zuvor bereits gegen den Gestaltungsplan und die Änderung des Zonenplanes.

Bevor im Quartier Riesbach die Bagger auffahren können, muss sich zuerst noch das kantonale Baurekursgericht mit der umstrittenen Siedlung befassen. Anwohner haben gegen die von der Stadt am 7. Juni erteilte Baubewilligung rekurriert, wie Urs Spinner, Sprecher des Hochbaudepartements der Stadt Zürich, am Dienstag einen Bericht der "NZZ" bestätigte.

Die Rekurrenten beanstanden vor allem zwei Punkte: eine aus ihrer Sicht mangelhafte Einordnung des geplanten Baus in die Quartierstrukturen sowie den übermässigen Strassenlärm, der eine Ausnahmebewilligung der kantonalen Baudirektion nötig machte.

Entstehen sollen am Zürichhorn 122 Wohnungen, ein neuer Werkhof, Kinderkrippen und Gewerberäume. Die gewerbliche Nutzung ist an den lärmexponierten Gebäudeteilen entlang der Bellerivestrasse vorgesehen. Die Stadtzürcher Stimmberechtigten hatten im Juni 2015 den Objektkredit von rund 100 Millionen Franken mit 65,7 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.

Den Bürgerlichen ein Dorn im Auge

Die neue Siedlung im Kreis 8 war jedoch politisch umstritten. Bürgerliche Exponenten wehrten sich gegen die "günstige Vermietung von Luxuswohnungen in der gemeinnützigen Wohnsiedlung". Der Stadt wurde vorgeworfen, sie verschwende Geld.

Auch nach dem klaren Ja der Stimmberechtigten gab es keine Ruhe. Verschiedene Anwohner rekurrierten gegen den Gestaltungsplan und die Änderung des Zonenplans. Sie wehrten sich dagegen, dass unmittelbar neben der schützenswerten Siedlung mit zweigeschossigen Bauten ein Neubau mit bis zu sechs Stockwerken entstehen soll.

Anfang dieses Jahres konnte sich die Stadt mit den Gegnern einigen. Nach einigen Korrekturen am Projekt wurden die beiden Rekurs zurückgezogen.

Ob mit dem neuerlichen Rekurs die Siedlung Hornbach in der vorgesehenen Zeit realisiert werden kann, ist laut Urs Spinner derzeit schwierig abzuschätzen. Das hänge auch davon ab, ob der Entscheid des Baurekursgerichts weitergezogen werde. Ursprünglich war vorgesehen, dass die ersten Mieter im Winter 2017/18 einziehen können. (sda)

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