Zürcher Manor-Gebäude: Kein Schutz für die Nutzung
Im Manor-Gebäude an der Zürcher Bahnhofstrasse befindet sich eines der letzten Warenhäuser der Einkaufsmeile. Dies soll sich in bald ändern: Es soll umgebaut werden und künftig verschiedenen Läden Raum bieten. Dagegen wehrte sich Heimatschutz mit einer Beschwerde und blitzte nun beim Zürcher Verwaltungsgericht ab.
Damit folgten die Richter dem Urteil des Baurekursgerichts, dass die Nutzung eines Gebäudes nicht unter Schutz gestellt werden kann. Laut Verwaltungsgericht kann die Nutzung als Warenhaus nicht geschützt werden, die gesetzliche Grundlage dazu fehlt. Verbindliche Vorgaben bezüglich einer konkreten zulässigen Nutzung einer Liegenschaft wären zudem ein schwerer Eingriff in die Eigentumsrechte des Grundeigentümers.
Die Besitzerin der Liegenschaft, die Swiss Life, plant einen Umbau will das Gebäude umnutzen. Der Zürcher Stadtrat und die Bausektion hatten den Umbau im Juli 2014 genehmigt. Dagegen hatte sich der Zürcher Heimatschutz beim Baurekursgericht vergeblich gewehrt.
Ob der Zürcher Heimatschutz das Urteil weiterzieht, ist noch unklar. Man müsse das zuerst genauer prüfen, erklärte Präsident Martin Killias gegenüber der sda. Immerhin habe der Heimatschutz nicht vollständig verloren, sagte er weiter. Das Gericht habe anerkannt, dass gewisse architektonische Einrichtungen durchaus mit der Funktion als Warenhaus verbunden seien. Die Nutzung sei also nicht völlig willkürlich wählbar. Für den Rekurs beim Bundesgericht hat der Heimatschutz 30 Tage Zeit. (sda/mai)

Quelle: Roland zh, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons
Eines Institution an Zürichs Bahnhofstrasse: das Manor-Warenhaus.