16:17 BAUBRANCHE

Zürcher Kantonsrat will Enteignungen für Seeuferweg verbieten

Um den Zürichsee wird es wohl bis auf Weiteres keinen durchgehenden Weg direkt am Ufer entlang geben: Der Zürcher Kantonsrat hat einen Antrag der SVP gutgeheissen, der das Eigentum von Seeufer-Anwohnern schützt. Enteignungen sollen verboten werden.

Dem SVP-Antrag folgten die FDP, die CVP, die BDP und die EDU. Für sie ist klar, dass Grundstücke nicht gegen den Willen der Eigentümer für den Bau eines Spazierweges verwendet werden dürfen. Privateigentum sei ein Grundrecht und werde vom Staat geschützt. Anderer Meinung waren die SP, die Grünen, die GLP und die EVP. Sie wiesen die Bürgerlichen vergeblich darauf hin, dass Grundstücke durchaus enteignet werden könnten und dies in der Verfassung auch so verankert sei. Möglich ist dies bei übergeordnetem Interesse, etwa beim Bau von Strassen und Bahngleisen. Der Antrag wurde schliesslich mit 92 zu 76 Stimmen angenommen.

Neue Initiative wegen Ungleichbehandlung?

Während Grundstückbesitzer in den Züichsee-Anrainerkantonen Schwyz und St. Gallen vom Antrag nicht tangiert wären und nach wie vor enteignet werden könnten, soll den Seeanwohnern im Kanton Zürich diese Gefahr nicht mehr drohen. Die Linken und Grünen zeigten sich denn auch empört über diese Ungleichbehandlung. Die SP prüft nun gemeinsam mit dem Seeuferweg-Komitee, ob sie eine neue Initaitive für einen Seeuferweg lancieren soll. Weil die SVP ihren Antrag erst kurzfristig einreichte, geht die Vorlage nun zurück an die Redaktionskommission. Die Schlussabstimmung findet bei der dritten Lesung in einigen Wochen statt. Bei der Vorlage handelte es sich um den Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Zürisee für alli». Im Sommer 2011 hatte der Kantonsrat diese Initiative abgelehnt und den Regierungsrat mit der Ausarbeitung eines Gegenvorschlages beauftragt.

Der Gegenvorschlag sieht vor, jedes Jahr 6 Millionen Franken für den Bau von Uferwegen entlang von Zürcher Flüssen und Seen bereitzustellen. Während der Regierungsrat Enteignungen noch in beschränktem Mass guthiess, hielt die beratende Kommission fest, dass Enteignungen nur möglich sein sollen, wenn „eine anderweitige Führung nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich ist“. Die SVP beantragte daraufhin ein absolutes Enteignungsverbot. (sda/aes)


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