Zürcher Gemeinden dürfen nicht zum Umbau zwingen
Auch in Zukunft ist es im Kanton Zürich Gemeinden nicht erlaubt, säumige Hausbesitzer zum Umbau oder zur Vermietung ihrer leerstehenden Liegenschaften zu zwingen. Der Kantonsrat hat einen weiteren Anlauf für eine Lex Stefanini beendet.
Der Rat hatte die Einzelinitiative von Herbert Ruckstuhl aus Elgg mit 131 zu 32 Stimmen abgelehnt. Ebenfalls keine Chance hatte der Minderheitsantrag der SP, der von der Regierung einen gemässigteren Gegenvorschlag forderte. Der SP-Antrag wurde ebenfalls bachab geschickt, und zwar mit 115 zu 50 Stimmen. Auslöser für die Einzelinitiative war die seit bald 40 Jahren leerstehende „Katzenvilla“ in Elgg: Es befremde ihn ausserordentlich, dass ein Eigentümer ein Gebäude leer stehen und verlottern lassen dürfe, begründete Ruckstuhl seinen Vorstoss im Kantonsparlament. Bei dem Eigentümer handelte es sich in diesem Fall um den umstrittenen Winterthurer Immobilienkönig Bruno Stefanini. – Ruckstuhl forderte, das Nutzungsrecht für ein Haus an die Standortgemeinde zu übertragen, sofern drei Jahre lang nichts mit dem Gebäude gemacht wird und dieses leer steht. Der Kantonsrat hatte das Anliegen in einem ersten Schritt vorläufig unterstützt, lehnte es nun aber trotzdem deutlich ab.
Die Bürgerlichen argumentierten, dass Eigentum verfassungsrechtlich geschützt sei. Die SVP verwies darauf, dass die Einzelinitiative gegen übergeordnetes Recht verstösst und die FDP, dass es viele Gründe gibt, deretwegen Häuser lange Zeit leer stehen, etwa Erbstreitigkeiten. Derweil hatte die EVP grundsätzluich Verständnis für das Anliegen. Allerdings seien die Handhaben dafür im Planungs- und Baugesetz (PBG) bereits ausreichend vorhanden. Für SP-Kantonsrätin Mattea Meyer geht die Regelung im PBG hingegen zu wenig weit. Als Beispiele nannte sie mehrere leerstehende Gebäude an bester Lage in der Altstadt sowie das Sulzer-Hochhaus. Bis zum letzte Woche verkündeten Mietverhältnis mit der Firma Sulzer stand das Winterthurer Wahrzeichen zehn Jahre lang leer. (mai/sda)