13:54 BAUBRANCHE

Zahlen für Baueinsprachen im Kanton Zug

Wer mit der Einsprache gegen ein Bauprojekt im Kanton Zug unterliegt, soll einen Teil der Verwaltungskosten übernehmen. Der Zuger Kantonsrat hat eine entsprechende SVP-Motion mit einem klaren Mehr erheblich erklärt. Jetzt muss die Regierung eine Vorlage ausarbeiten.

Oft gebe es gegen Bauprojekte Einsprachen aus der Nachbarschaft aus Neid, zur Zeitverzögerung oder aus finanziellen Interessen, sagte der SVP-Motionär. Der Verwaltung entstehe dadurch ein erheblicher Mehraufwand, den schlussendlich die Steuerzahler zu berappen hätten. Auch die Baukosten würden teurer, Aufwendungen die dann auf den Kaufpreis für Wohneigentum oder die Miete geschlagen werden. Durch einen vom Einsprecher zu zahlenden Kostenvorschusses könnten „mutwillige“ Einsprachen minimiert, aber nicht gänzlich verhindert werden. Der Rechtsschutz bleibe gewährleistet.

Ein CVP-Sprecher wandte ein, dass finanzielle Hürde nicht zu hoch sein dürfen. Der Grund: Er befürchtet, dass damit berechtigte Baueinsprachen verhindert werden können. Gegen die Kostenpflicht für Einsprachen wehrte sich die Sprecherin der Alternativen und er Grünen: Sie sprach von einer „Aushöhlung der Bürgerrechte“. Es dürfe nicht sein, dass kritische Stimmen durch hohe Kosten ausgeschaltet würden. Mit Finanzhürden den Zugang zum Recht zu verwehren, sei rechtsstaatlich bedenklich, fügte der SP-Sprecher an. Eine Kostenpflicht treffe mit hoher Wahrscheinlichkeit die Falschen. Die „wirklich 'bösen' Nachbarn“ liessen sich dadurch nicht abhalten. Wenn jemand wirklich mutwillig Einsprachen mache, könnten ihm schon heute Kosten auferlegt werden.

Baudirkektor Heinz Tännler (SVP) kündigte an, dass die Regierung eine „verhältnissmässige, gute Lösung“ präsentieren werde. Seiner Meinung nach sollte aber kein Kostenvorschuss geleistet werden müssen, sondern erst eine „vernünftige Gebühr“ verlangt werden, wenn eine Einsprache abgewiesen worden sei. Die Bürgerrechte würden mit der Gebühr nicht beschnitten, wenn der unterliegenden Partei ein Teil der Kosten der „sehr, sehr aufwendigen Verfahren“ auferlegt werde. (mai/sda)

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