13:51 BAUBRANCHE

Windenergieprojekte ingeschützten Landschaften

Für Windenergieanlagen geeignete Standorte liegen oft auf Höhenzügen, die unter Heimat-, Natur- oder Landschaftsschutz stehen. Der Streit, ob sie trotzdem für die Gewinnung erneuerbarer Energien genutzt werden sollen, zieht sich quer durch Behörden und Umweltorganisationen.

Die Gemeinden des wirtschaftlich nicht gerade durch Standortgunst gesegneten Waadtländer Vallée de Joux möchten das Windpotenzial der Jurahöhen nutzen, um dort umweltgerecht und klimaneutral Strom zu erzeugen (1). Dasselbe möchte die Regierung des Kantons Baselland auf ihren Höhenzügen tun; sie ist an ein Verbot von Atomkraftwerken in der Kantonsverfassung gebunden und sucht daher alternative Energiequellen (2). Beide Anliegen sind klima- und umweltpolitisch sicher korrekt und machen auch wirtschaftlich Sinn: Der Bund fördert Windenergie und subventioniert Netzeinspeisungen bis zur Kostendeckung.

Unklare Rechtslage

Nur liegen die für Windenergie besonders geeigneten Standorte oft in landschaftlich reizvollen und daher mehr oder weniger streng geschützten Zonen. Das hängt mit der Abgelegenheit und der Höhenlage zusammen. Beides ist für die Errichtung von Windturbinen ein Muss. Siedlungsgebiete kommen dafür nicht infrage und der Wind bläst in einem hügeligen Binnenland nun einmal öfter, stärker und stetiger, je weiter über dem Meeresspiegel man sich befindet. Optimal sind die Verhältnisse vor allem entlang des Jura.

Das Vallée de Joux ist vollumfänglich im «Bundesinventar der schützenswerten Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung» (BLN) enthalten, dasselbe gilt für die basellandschaftlichen Höhenzüge. Für Umwelt- und Landschaftsschützer steht daher fest, dass hier jedes Windenergieprojekt raumplanerisch ausgeschlossen ist. Die dazu vorgesehenen Windturbinen mit ihren riesigen Rotorblättern in Höhen von bis zu 150 Metern beeinträchtigen zweifellos jede Landschaft. Zudem sind alle diese Standorte nicht im «Konzept Windenergie Schweiz» aufgeführt, das Bund, Kantone, Energiewirtschaft und Umweltverbände 2004 ausgearbeitet haben.

Die Rechtslage ist jedoch komplizierter. Objekte in dem Bundesinventar, welches sich auf das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) stützt, unterliegen keineswegs einem Nutzungsverbot. Vielmehr darf hier gewirtschaftet und auch gebaut werden, sofern dies einem überwiegenden, nationalen Interesse entspricht. Klar gesetzlich vorgeschrieben ist eine Interessenabwägung, wobei die Windenergiegewinnung durchaus als ebenso wichtig eingestuft werden kann, wie der Landschaftsschutz – dies hat das Bundesgericht in einem Urteil zum Fall eines geplanten Windparks im Kanton Neuenburg ausdrücklich bestätigt.

Gewandeltes Umweltbewusstsein

Zudem ist die Bedeutung des Bundesinventars schützenswerter Landschaften sehr unklar; eindeutig verbindlich ist es eigentlich nur in Bundesangelegenheiten, und immer wieder wird darüber gestritten, inwieweit auch Vorhaben von Kantonen und Gemeinden davon tangiert sind. Da die Befürworter der Jura-Windanlagen aber vom übergeordneten, nationalen Interesse der Projekte überzeugt sind, sehen sie darin ohnehin kein Problem. Sie argumentieren, die Umweltproblematik habe sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Durch Klimaerwärmung und eine absehbare Ölknappheit habe die Erschliessung alternativer Energien geradezu strategische Bedeutung erlangt. An einer Veranstaltung in Bern (3), an der die Umweltproblematik von Windkraftanlagen kontrovers diskutiert wurde, stellten Gemeindevertreter aus dem Vallée de Joux ihr Projekt als absolut umweltgerecht dar. Windturbinen sind weder im Wald noch auf Hügeln vorgesehen, wo sie das Landschaftsbild verschandeln würden, sondern auf Alpweiden. Von Ferne sollen sie kaum sichtbar sein, höchstens für Wanderer, die direkt darauf stossen. Aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung der Standorte erübrigen sich zudem Infrastrukturausbauten: Feste Strassen und ein Stromnetz gibt es bereits.

Auch die Auswirkungen auf Flora und Fauna dürften bei umweltgerechtem Vorgehen gering sein, wie Tierschutzvertreter bestätigten. Manche bedrohte Vogelarten – im Jura vor allem der Auerhahn – können durch Windanlagen zusätzlich in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden, weshalb ein besonderes Schutzkonzept vorgesehen ist. Fledermäuse scheinen mit der Rotationsbewegung der Windräder schlecht zurechtzukommen und können erschlagen werden. Auch Vögel fallen den Rotoren gelegentlich zum Opfer. Allerdings können solche Vorkommnisse durch eine geeignete Standortwahl und betriebliche Massnahmen minimiert werden. Und auch hier wurde mit der Klimaproblematik argumentiert: Untersuchungen im Ausland haben gezeigt, dass ungleich mehr Vögel durch den Verkehr umkommen, als durch Windenergieanlagen. Und Tierschützer sehen die grösste Bedrohung der Vogelwelt ohnehin in eben jenem Klimawandel, welcher durch die Windenergieprojekte gemindert werden soll.

Striktes Nein der Umweltlobby

Trotzdem wandten sich Vertreter der Umweltverbände strikte gegen jedes Windprojekt in bundesrechtlich als schützenswert eingestuften Landschaften; man fühle sich von solchen Plänen geradezu vor den Kopf gestossen, sagte eine Sprecherin des WWF. Raum für Interessenabwägungen sah sie nicht, obwohl das Gesetz diese gerade vorsieht. Auch manche Behördenvertreter von Bund und Kantonen zweifelten, ob Energieanlagen in BLN-Gebieten zulässig seien. Es zeigte sich, dass der Streit sich quer durch alle Umweltverbände wie auch durch alle involvierten Ämter zieht, je nachdem ob jemand eher beim Landschafts- und Umweltschutz oder bei der Energie- und Klimaproblematik die Prioritäten setzt. Umweltschützer fürchten vor allem einen «Dominoeffekt», sollten heikle Landschaften für Windparks geöffnet werden. Selbst innerhalb des Bundesamts für Umwelt (Bafu) gibt es diesbezüglich offenbar Zielkonflikte, was keineswegs verschwiegen wurde. Da die Konflikthintergründe vor allem juristischer Natur sind, wird wohl letztlich das Bundesgericht entscheiden müssen, ob das Windpotenzial im Jura genutzt werden darf. Für alle Fälle wird dann die umweltschonende Bautechnik bereitstehen: An der Berner Tagung wurde der zurzeit leistungsfähigste mobile Teleskopkran (4) vorgestellt, der speziell für die Montage von Windenergieanlagen entwickelt wurde. Das mobile Gerät erscheint für Einsätze auf abgelegenen Einsatzorten wie den Juraweiden wie geschaffen, da es selber auf die Baustelle fahren kann und dort nur wenig Befestigung und Platz beansprucht. Verfügbar sein wird es in der Schweiz ab 2010. (Paul Batt)

1 Parc écolien à la Vallée de Joux, www.eoljoux.ch

2 Aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses im Landrat, s. www.baselland.ch

3 Branchentreffen Windenergie, durchgeführt von Suisse Eole, 15.September, www.suisse-eole; www.suisse-eole.ch

4 Liebherr LTM 11200-9.1

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