17:20 BAUBRANCHE

Weniger Kompetenzen für Weko und Preisüberwacher

Die Wettbewerbskommission (Weko) soll von der „wesensfremden Aufgabe der Preisregulierungen“ befreit werden. Dies schlägt die liberale Denkfabrik Avenir suisse vor. Aber auch der Preisüberwacher soll nur noch bei natürlichen und rechtlichen Monopolen intervenieren dürfen, nicht aber bei marktbeherrschenden Unternehmen.

Bei der Revision des Kartellgesetzes sollten die Kompetenzen der Wettbewerbsbehörden bei der preislichen Missbrauchsaufsicht nicht - wie von der ständerätlichen Kommission beantragt - erweitert werden. Das empfiehlt Avenir-Suisse-Vizedirektor Samuel Rutz. Vielmehr solle der entsprechende Passus im Kartellgesetz ersatzlos gestrichen werden. Er begründet dies damit, dass sich die Wettbewerbsregeln sich nicht bewährt haben. Deshalb seien sie abzuschaffen. Eingriffe in die Freiheit von Unternehmen, Preise festzusetzen, sei äusserst heikel und hätte nicht selten unerwünschte volkswirtschaftliche Nebenwirkungen. Überdies ist es laut Rutz ein Trugschluss anzunehmen, hohe Preise könnten bekämpft werden, indem der Staat in den Preisbildungsmechanismus eingreift.

Doppelspurigkeiten zwischen Preisüberwachung und Weko

Avenir suisse schlägt in einem Positionspapier zu den „unangemessenen Preisen“ vor, die behördlichen Eingriffskompetenzen grundsätzlich neu zu ordnen. Die Doppelspurigkeiten zwischen Preisüberwachung und Weko hätten Nachteile und müssten eliminiert werden. Laut Avenir suisse gehören Preisregulierungen gehören nicht in den „Werkzeugkasten“ von Wettbewerbsbehörden. Die Weko solle bloss sicherstellen, dass der Wettbewerb spielt und nicht durch Abreden ausgeschaltet wird. Die Avenir suisse schlägt vor, die Interventionsmöglichkeiten der Preisüberwachung auf Monopole zu beschränken. Bei den natürlichen Monopolen – oder vielmehr wenn nur ein Unternehmen den Markt versorgt - sollen in erster Linie sektorspezifische Regulatoren zum Zuge kommen. Etwa die Elektrizitätskommission Elcom, die Kommunikationskommission ComCom oder die Postkommission PostReg.

Die Preisüberwachung soll hier gemäss Weko wie bisher nur bei fehlender oder ungenügender Regulierung in die Bresche springen. Bei rechtlichen Monopolen, wenn also bestimmte Unternehmen staatlich bevorzugt werden, sei es durchaus legitim, sie der Preiskontrolle zu unterstellen. Es gehe dabei beispielsweise um die Wasserversorgung oder das Abfallwesen.

„Unfaire Bestrafung des wirtschaftlichen Erfolgs“

Alle anderen Unternehmen sollten nach Ansicht von Avenir suisse von der preislichen Missbrauchsaufsicht ausgenommen werden und „die Früchte ihres wirtschaftlichen Erfolgs unbehindert ernten dürfen“. Selbst wenn sie über eine marktbeherrschende Stellung einnehmen. - Rutz plädiert anlässlich der Medieninformation für ein Modell wie in den USA, wo man den rechtlichen Begriff des „unangemessenen Preises“ nicht kennt. Dort werde das Verbot hoher Preise als „unfaire Bestrafung des wirtschaftlichen Erfolgs von Unternehmen“ angesehen. In Europa würden dagegen hohe Preise vielerorts als volkswirtschaftlich schädlich betrachtet. (mai/sda)

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