16:38 BAUBRANCHE

Weniger Fördergelder für Solaranlagen

Wer eine Solaranlage betreibt, soll weniger Fördergelder erhalten. Der Bund will nächstes Jahr die Vergütungssätze weiter senken. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat heute eine Anhörung zu einer entsprechenden Revision der Energieverordnung eröffnet.

Die Sätze der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) für Photovoltaik-Anlagen sollen in zwei Schritten gesenkt werden: per 1. April und per 1. Oktober 2016. Laut BFE liegen die Sätze damit je nach Grösse der Anlage ab Oktober 2016 zwischen 7 und 13 Prozent unter jenen von 2015. Die Einmalvergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen soll hingegen gleich bleiben, KEV-Vergütungssätze für andere Technologien sollen im laufenden Jahr überprüft und falls nötig im Rahmen einer nächsten Revision der Energieverordnung angepasst werden.

Gegenwärtig befinden sich rund 40'000 Projekte auf der Warteliste für KEV- Beiträge. Dabei handelt es sich grösstenteils um Photovoltaik-Anlagen. Nachdem diesen April das Jahreskontingent für die Photovoltaik freigegeben worden ist, konnten laut BFE total 2541 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 100 MW in die Förderung aufgenommen werden- das sind alle diejenigen, die sich bis zum 20. September 2011 angemeldet hatten. Daneben erhalten mehrere Tausend Betreiber kleiner Anlagen in diesem Jahr eine Einmalvergütung.

Baureife Anlagen haben Priorität

Zudem will das BFE die Warteliste für Windenergie, Kleinwasserkraft, Biomasse und Geothermie im Oktober weiter abbauen. Dabei soll zum ersten Mal ein neues Prozedere angewandt werden, bei dem baureife Anlagen vorgezogen werden. Die Resonanz auf die Einführung des neuen Wartelistenmanagements sei so gross, dass das Kontingent fast ausschliesslich baureife Anlagen beinhalte, teilt das BFE dazu mit. Insgesamt sind 141 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 199 MW freigegeben worden.

Voraussichtlich werden die zur Verfügung stehenden Fördermittel 2017 ausgeschöpft sein. Nur wenn das Parlament im Rahmen der Energiestrategie einen höheren Kostendeckel für die Fördermittel beschliesst, können danach weitere Anlage in die Förderung aufgenommen werden

Die Anhörung zur Verordnungsänderung dauert bis zum 8. Juli. (mai/mgt)

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