09:02 BAUBRANCHE

Weko deckt Berner Beton- und Kieskartell auf

Teaserbild-Quelle: zvg

Die Weko büsst die Berner Beton- und Kieshersteller Kästli und Alluvia mit insgesamt rund 22 Millionen Franken. BeideUnternehmen hätten über Jahre hinweg Preisabsprachen getroffen und Liefergebiete koordiniert. Dies teilte die Weko am Donnerstag mit. Die Unternehmen wollen rechtlich gegen den Weko-Entscheid vorgehen.

Belagsarbeiten der Kästli AG, Symbolbild.

Quelle: zvg

Belagsarbeiten der Kästli AG, Symbolbild.

Gemäss Mitteilung der Wettbewerbskommission hätten die Unternehmen über mehrere Jahre bis 2013 verschiedene Preiselemente für Beton und Kies abgesprochen und ihre Liefergebiete koordiniert. Des Weiteren hätten sie ihre Preislisten abgestimmt, sich über Mengenrabatte ausgetauscht und einen gemeinsamen Kies- und Betonbatzen vorgesehen.

Kunden der Kästli- und Alluvia-Gruppe seien bestimmte Vergünstigungen gewährt worden, wenn sie sämtliche Materialien bei ihnen bezogen hätten. Zu guter Letzt ist gemäss der Weko zur Berechnung und Auszahlung der Rabatte und Vergünstigungen eine gemeinsame Inkassostelle betrieben worden, über die die Gruppen detaillierte Mengen- und Preisinformationen austauschten.

Für die Wettbewerbskomission sind die Verstösse gegen das Kartellgesetz klar: Die Unternehmen hätten den Wettbewerbsdruck im Raum Stadt Bern und Umgebung untereinander vermindert, sich gegen Konkurrenten abgeschirmt und damit den Spielraum für höhere Preise erhöht.

Stellungnahme der Alluvia AG

Die Alluvia AG weistdie von der Weko erhobenen Vorwürfe in aller Form als haltlos zurück. Die Firma hatsich gemäss Mitteilungjederzeit nach bestem Wissen und Gewissen rechtens verhalten und wird die publizierte Verfügung ans Bundesverwaltungsgericht weiterziehen.

Die Erhebung des Sachverhalts der Wettbewerbskommission weise «gravierende Fehler und Lücken» auf und die Untersuchung der Kiesmarktsituation in Bern durch das Weko-Sekretariat sei «irritierend unvollständig und mangelhaft». Dies betreffe insbesondere die Themen Transportkosen und die ADT-Sachplanung. Mit dem am Donnerstag publizierten Entscheid sei weder faires Verhalten gewährleistet, noch die tatsächliche Beweis- und Sachlage korrekt gewürdigt worden.

Stellungnahme der Kästli-Gruppe

Auch die Kästli AG wird rechtlich gegen den Weko-Entscheid vorgehen. Die Gruppe weist die Vorwürfe betreffend den kartellrechtlichen Verfehlungen zurück. Die «wichtigsten Beweismittel zugunsten der Firma» seien ausgeblendet worden. So seien unter anderem rund 20 Prozent der Kundendaten von Kästlizur statistischen Berechnung des Wettbewerbs im Berner Kies- und Betonmarkt zwischen 2004 und 2013 im Verfahren ausgeblendet.

Die Weko habe stattdessen gemäss der Kästli AG Dokumente aus den Jahren 1972 oder 1996 als Beweise ins Verfahren miteinbezogen. Mehrmalige Forderungen der Firma, grundlegende Fakten zur objektiven Beruteilung der Sachlage miteinzubeziehen, seien von der Untersuchungsbehörde übergangen worden. Die Gruppe wird die Verfügung der Weko nun ans Bundesverwaltungsgericht weiterziehen.

(mgt/pb)

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