09:29 BAUBRANCHE

Weihnachtsgeschenke mit Konfliktpotenzial

Kurz vor Weihnachten hat der Bundesrat gleich drei verkehrspolitisch bedeutende Pakete geschnürt und uns diese zur Vernehmlassung unter den Christbaum gelegt. Im ersten dieser drei Pakete kam ein Vorschlag zum Vorschein, mit wie viel Geld die Landesregierung welche Bauprojekte der kantonalen Agglomerationsprogramme in den Jahren 2011 bis 2014 mitfinanziert wird. Im zweiten Paket steckt ein Programmvorschlag, mit dem die wichtigsten Engpässe auf dem Nationalstrassennetz beseitigt werden sollen. Mit seinem dritten Paket schliesslich informierte der Bundesrat darüber, wie er den Ausbau des Bahnnetzes ab 2017 an die Hand nehmen will. Alle drei haben eines gemeinsam: Wie die mittelfristig notwendigen Strassen- und Schienenprojekte dereinst finanziert werden sollen, ist so geheimnisvoll wie die Weihnachtsgeschichte.

Im letzten Weihnachtspaket fand sich die «Bahn 2030», eine Vernehmlassungsvorlage für den Ausbau des Bahnnetzes nach ZEB. Diese Vorlage will das Uvek bis im Jahr 2010 ausgearbeitet haben. Interessantes Detail des Gesetzesentwurfs: Bundesrat Moritz Leuenberger legt darin zwei mögliche Varianten vor: Die erste sieht den Ausbau des Schienenetzes ab 2017 im Umfang von 21 Milliarden Franken vor. Die zweite bietet für insgesamt 12 Milliarden Franken eine abgespeckte Version ohne eine substanzielle Förderung des Agglomerationsverkehrs.

Was soll das? Wieso sollen auf dem Buckel des Agglomerationsverkehrs Kosten gespart werden? Glaubt man nämlich den Verkehrsprognosen, so wird bis 2030 gerade der Agglomerationsverkehr ausserordentlich wachsen. Vernachlässigt der Bundesrat ausgerechnet diesen Bereich, gefährdet er die Funktionsfähigkeit des gesamten Systems.

Hinter der bundesrätlichen Vorgehensweise sind zwei Absichten denkbar:

1. Die knappen finanziellen Mittel zwingen den Bund, sich auf seine Kernaufgaben, die Aufrechterhaltung des nationalen Strassen- und Schienennetzes, zu konzentrieren. Die Probleme mit dem Agglomerationsverkehr sollen die betroffenen Kantone und Städte künftig selber lösen.

2. Der Bundesrat will den regionalpolitischen Wunschkonzerten beim Ausbau des öffentlichen Verkehrs bereits zu Beginn einen Riegel schieben. Kantone, Städte und Agglomerationsgemeinden, welche mehr Infrastrukturen haben wollen, sollen diese auch selber bezahlen.

Weshalb der Bundesrat auch immer diese Taktik gewählt hat: Die Finanzierungsfrage in der Verkehrspolitik wird so sicher kommen wie die nächsten Weihnachten. Der zwingend notwendige Ausbau unserer Bahninfrastruktur darf nicht wegen Streitigkeiten bei der Finanzierung blockiert werden. Denn ein solches Geschenk haben wir schon beim Netzbeschluss: Wegen Finanzierungsfragen herrscht Uneinigkeit zwischen Bund und Kantonen. Verschiedene Ausbauprojekte an den betroffenen Strassenabschnitten können bis zur Beilegung der Differenzen nicht in Angriff genommen werden. Eine ähnliche Situation brauchen wir bei den Bahninfrastrukturen wahrlich nicht auch noch.

Benedikt Koch, Geschäftsführer Fachverband Infra

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